In Zeiten der Corona-Krise arbeiten so viele Deutsche von zuhause aus, wie nie zuvor. Nun hat der Bundestag eine Regelung beschlossen, mit der Arbeitnehmer die anfallenden Kosten über die sog. Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen können.
Inhaltsverzeichnis
Corona-Krise zwingt Arbeitnehmer ins Homeoffice
2020 – das Jahr der Heimarbeit. Viele Arbeitnehmer mussten in der Corona-Krise ihren Schreibtisch im Büro gegen das heimische Arbeitszimmer austauschen. Wem ein solches nicht zur Verfügung stand, richtete sich seinen Arbeitsplatz am Küchentisch oder im Wohnzimmer ein. Während das Homeoffice viele Vorteile birgt, bringt es auch zusätzliche Kosten mit sich. Strom für den Laptop und Heizkosten für den Arbeitsplatz daheim wollen gezahlt werden. Nun hat der Bundestag am Mittwoch, den 16.12.2020, die Pläne der Großen Koalition abgesegnet und eine Steuerpauschale für das Homeoffice abgesegnet.
5 Euro pro Tag
Arbeitnehmer sollen auf diese Weise in den Jahren 2020 und 2021 5 Euro pro Tag im Homeoffice von der Steuer absetzen können. Die Regelung soll für maximal 120 Tage gelten, damit also insgesamt bis zu 600 Euro. Wer innerhalb eines Jahres länger als die veranschlagten 120 Tage zuhause arbeitet, profitiert darüber hinaus nicht weiter.
Homeoffice-Pauschale zählt zu Werbungskosten
Ähnlich wie die Pendlerpauschale zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten. Dazu gehören Ausgaben, die im Rahmen der Berufsausübung entstehen, wie etwa Weiterbildungen und auch Berufskleidung. Für die Werbungskosten werden allen Steuerzahlern pauschal 1.000 Euro auch ohne Nachweis jährlich angerechnet. Nur wer mit den Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale auf über 1.000 Euro jährlich kommt, profitiert von der neuen Regelung.
Arbeitszimmer zuhause steuerlich absetzbar
Bisher ließ sich nur das Büro zuhause steuerlich geltend machen. Allerdings auch nur, wenn in dem Arbeitszimmer nahezu ausschließlich gearbeitet wird und der Raum nicht privat genutzt wird. Den Schreibtisch im Wohnzimmer akzeptiert das Finanzamt also im Rahmen der bisherigen Regelung nicht.
Titelbild: epixproductions/ shutterstock.com