Die Höhe der Abfindung ist oftmals Verhandlungssache und wird nur in wenigen Fällen gesetzlich durch das Kündigungsschutzgesetz bestimmt. Das zu erwartende Verhandlungsergebnis hängt hierbei durch mehrere Faktoren beeinflusst.
Worauf es dabei ankommt und mit welcher gängigen Faustformel Sie die Höhe der Ihnen zustehenden Abfindung berechnen können erklären wir nachfolgend.
Abfindung berechnen nach Abfindungsvorschrift
Möchten Sie die Höhe der Ihnen zustehenden Abfindung berechnen, kann sich an der gesetzlichen Abfindungsvorschrift des § 1a im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) orientiert werden.
Nach gesetzlicher Regelung beträgt die Abfindungshöhe einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Achtung: Es handelt sich bei dieser Formel um eine gängige Richtlinie, stellt aber keine Garantie dar!
Abfindung berechnen: Faustformel
Monatsgehalt (Brutto) x 0,5 x Jahre Betriebszugehörigkeit = Höhe Abfindung
Diese weithin übliche Faustformel für die Regelabfindung gilt als Richtlinie für die Abfindungsbemessung.
Beispiel: Ein Mitarbeiter ist bereits seit 7 Jahren im Unternehmen und verdient 2.800 € brutto im Monat. Nun wird er gekündigt und soll eine Abfindung erhalten. Sein Arbeitgeber gewährt ihm eine Abfindung nach der gesetzlichen Regelung in Höhe von 9.800 €.
Faustformel unverbindliche Richtlinie
Diese Vorschrift der Regelabfindung ist allerdings völlig unverbindlich und dient hauptsächlich zur Orientierung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gänzlich frei darin, eine Abfindung zu vereinbaren, die sie für angemessen halten.
Die Abfindungshöhe kann übrigens bereits im Arbeitsvertrag geregelt werden. Mehr dazu unter Abfindungsvereinbarung.
Einflussgrößen zur Bestimmung der Abfindungshöhe
Neben der Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ggfs. der Berücksichtigung der Vorschrift zur Regelabfindung gibt es einige Faktoren, die die Höhe der Abfindung positiv oder negativ beeinflussen.
Rechtmäßigkeit der Kündigung und Kündigungsschutzklage
Nicht nur für die Antwort auf die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Entschädigung erhält, sondern auch ihre konkrete Höhe hängt davon ab, wie erfolgreich die Aussicht einzuschätzen ist, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung wehren kann.
Je begründeter die Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung sind und je stärker demzufolge die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er eine über die Regelabfindung hinausgehende Kompensationszahlung erzielen kann.
Gegen eine unrechtmäßige Kündigung kann ein Arbeitnehmer Klage erheben. Mehr dazu unter Kündigungsschutzklage.
Betriebszugehörigkeit und Zufriedenheit
Zur Bestimmung der Höhe der Abfindung wird regelmäßig von Bedeutung sein, wie lange der Arbeitnehmer in dem Betrieb oder Unternehmen beschäftigt war.
Auch die Zufriedenheit des Arbeitgebers mit der gezeigten Arbeitsleistung kann sich auf die Höhe der Abfindungszahlung auswirken.
Soziale Faktoren
Auch können bestimmte soziale Gesichtspunkte Berücksichtigung bei der Bestimmung der Abfindungshöhe finden, die zum Beispiel das Alter des Arbeitnehmers sowie seine Aussicht betreffen, eine neue Beschäftigung zu finden.
In der Praxis orientieren sich die Parteien meist an den persönlichen und sozialen Parametern, die das Arbeitsgericht seiner Entscheidung nach §§ 9, 10 KSchG zugrunde legt.
Branchenabhängigkeit
Die Abfindungshöhe kann auch von branchentypischen Besonderheiten und der wirtschaftlichen Leistungskraft des Arbeitgebers abhängen.
So werden in sich wirtschaftlich gut entwickelnden Großunternehmen im Regelfall höhere Abfindungen gezahlt, als dies in einigen bestimmten Wirtschaftszweigen der Fall ist, die von konjunkturellen Entwicklungen betroffen sind.
Beispiel: In der Baubranche bieten Unternehmen ihren Beschäftigten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abfindung häufig nur ein viertel Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr an.
Das Wichtigste in Kürze
Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?
Der zustehende Abfindungsbetrag kann leicht mit der üblichen Faustformel entsprechend der gesetzlichen Regelung aus § 1a KSchG berechnet werden: Monatsgehalt x 0,5 x Jahre Betriebszugehörigkeit. Diese gängige Formel ergibt die Regelabfindung, ist aber eher eine freiwillige Richtlinie.
Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung?
Die gesetzliche Regelung zur Abfindungshöhe schreibt eine konkrete Faustformel zur Berechnung vor, die von Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit abhängig ist.
Ist Abfindung gesetzlich geregelt?
Eine Regelung der Abfindungshöhe gibt es im Kündigungsschutzgesetz, diese ist allerdings nur als Richtwert zu sehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in ihrer Vereinbarung gänzlich frei.
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