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Arbeitslos melden – Antrag auf Arbeitslosengeld

Mann füllt Antrag aus

Die Kündigung liegt auf dem Tisch und die Arbeitslosigkeit steht kurz bevor, was nun? Wann muss die Meldung erfolgen und wo überhaupt? Wir erklären nachfolgend, wie Sie sich arbeitslos melden können, warum Sie das tun sollten und wann Sie dies am besten tun.

Warum muss man sich arbeitslos melden?

Steht die Arbeitslosigkeit bevor, sollte sich der Arbeitnehmer immer arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung ist eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss der Antragsteller neben der Arbeitslosigkeit außerdem die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitslosmeldung finden sich in § 141 SGB III.

Versicherungsverhältnis

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Versicherungsverhältnis in Bezug auf die Krankenversicherung, das nicht weitergeführt wird, sofern die Arbeitslosigkeit nicht gemeldet wird.

Da in Deutschland eine Versicherungspflicht gilt, muss eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung erfolgen, ansonsten drohen Nachzahlungen.

Ist die Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit gemeldet, übernimmt sie die Krankenversicherungskosten.

Detaillierte Informationen zum Anspruch auf ALG 1 erhalten Sie unter Anspruch Arbeitslosengeld.

Zeitpunkt

Die Arbeitslosigkeit kann frühestens drei Monate vor dem Beginn der Beschäftigungslosigkeit gemeldet werden.

Erfährt man erst später von der drohenden Arbeitslosigkeit, sollte die Meldung bis zu drei Tage nach Kenntnis erfolgen.

Wichtig: Spätestens ist die Arbeitslosigkeit jedoch am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit zu erklären.

Wie richtig arbeitslos melden?

Die Arbeitslosmeldung ist persönlich bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit vorzunehmen. Dies schafft die Möglichkeit einer zeitnahen, individuellen Beratung durch kompetente Ansprechpartner. Sofern der Bezug von Teilarbeitslosengeld angestrebt wird ist auch die Teilarbeitslosigkeit auf gleichem Wege zu erklären.

Arbeitsuchend melden

Nicht zu verwechseln ist die Arbeitslosmeldung mit der Arbeitssuchendmeldung gemäß § 38 SGB III.

Die Arbeitssuchendmeldung kann online, sollte aber im Idealfall ebenfalls persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen und hat den Zweck bereits frühzeitig mit der weiteren Vermittlung des Arbeitnehmers beginnen zu können.

Das Unterlassen einer Arbeitssuchendmeldung führt zwar nicht dazu, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, dennoch kann dies den Anlass für eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug darstellen.

Antrag auf Arbeitslosengeld

Die offizielle Meldung der Arbeitslosigkeit gilt gleichzeitig als Stellung des Antrags auf Arbeitslosengeld-Leistungen. Daher ist im Rahmen der Arbeitslosmeldung auch der sogenannte „Grundantrag“ auszufüllen.

Für die Prüfung des Arbeitslosengeld-Anspruchs ist eine Vielzahl von Angaben notwendig, die vom Antragsteller gemacht werden müssen.

In der Regel lassen sich die notwendigen Angaben aus den folgenden Unterlagen (sofern vorhanden) entnehmen, die dementsprechend bei der Antragstellung im Rahmen der Arbeitslosmeldung vorgelegt werden sollten:

  • Personalausweis des Antragstellers
  • Lohnsteuerkarte und sonstige Arbeitspapiere des Antragstellers
  • Arbeitsbescheinigung(en) früherer Arbeitgeber
  • Kündigungsschreiben
  • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • Nachweise über einen (früheren) Bezug von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.)

Online Arbeitslosengeld beantragen

Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit kann man sich auch online unkompliziert arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen: Meldung und Anträge

Das Wichtigste in Kürze

Wie kann ich mich arbeitslos melden?

Die Arbeitslosmeldung erfolgt persönlich bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Dort wird der sogenannte Grundantrag ausgefüllt, um Arbeitslosengeld zu beantragen.

Bis wann muss man sich arbeitslos melden?

Die Arbeitslosmeldung kann frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit und muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Was passiert, wenn man sich zu spät arbeitslos meldet?

Erfolgt die Meldung der Arbeitslosigkeit zu spät, kann dies zu einer Sperrzeit, also einem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit, führen.

Titelbild: Monster Ztudio/ shutterstock.com

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