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Arbeitslosengeld – Wie viel ALG und wie lange?

Wer seinen Job verliert, bekommt in der Regel zunächst Arbeitslosengeld (ALG I), um seine Verdienstausfälle über einen bestimmten Zeitraum hinweg teilweise auszugleichen. Wie lange eine Person Arbeitslosengeld erhält, hängt von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Anders als das Bürgergeld, ist ALG I dabei keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Die wichtigsten Informationen und Vorschriften rund um das Thema Arbeitslosengeld finden Sie hier auf Jobrecht.de.

Arbeitslosengeld beantragen

Die Arbeitslosmeldung dient gleichzeitig als Antrag auf Arbeitslosengeld I. Hierbei gilt es einiges zu beachten. Was brauche ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld? Wie fülle ich den Antrag auf Arbeitslosengeld richtig aus? Alle notwendigen Angaben und Unterlagen erfahren Sie hier!

Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss der Antragsteller arbeitslos sein (§ 138 SGB III) und sich bei der Agentur für Arbeit aktiv arbeitslos melden. Darüber hinaus muss für den Anspruch die Anwartschaftszeit erfüllt sein.

Das bedeutet, der Antragsteller muss innerhalb der letzten 30 Monate vor Beantragung (Rahmenfrist, § 143 SGB III) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben (Anwartschaftszeit, § 142 SGB III). Ob zusammenhängend am Stück oder mit Unterbrechungen ist dabei nicht relevant. Zeiträume mit Lohnersatzleistungen, z.B. Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld, werden als Versicherungspflichtzeiten angerechnet.

Hat der Arbeitslose die Regelanwartschaftszeit von zwölf Monaten nicht erreicht, ist in Ausnahmefällen (überwiegend befristete Beschäftigungen) auch ein Anspruch aufgrund „kurzer Anwartschaftszeit“ möglich, bei der mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate nachgewiesen werden müssen (§ 142 Abs. 2 SGB III), was jedoch eine kürzere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zur Folge hat.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Im Regelfall wird das ALG für die Dauer von 6 bis 12 Monaten gezahlt, das ist abhängig davon, wie viele Monate der Arbeitssuchende in den letzten 5 Jahren / 60 Monaten (verlängerte Rahmenfrist) vor Antrag in einem Versicherungspflichtverhältnis stand und entsprechend Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat. Arbeitslose mit vollendetem Lebensalter von 50. Jahren und älter können einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, längstens für 24 Monate.

BeitragsmonateLebensalter (Jahre)Bezugsdauer
(Monate)
126
168
2010
2412
305015
365518
485824
Quelle: § 147 SGB III

Bei kurzer Anwartschaftszeit

Hat der Antragsteller lediglich aufgrund der sogenannten „kurzen Anwartschaftszeit“ Anspruch auf Arbeitslosengeld, sind die Beitragsmonate der letzten 30 Monate vor Antragstellung für die Anspruchsdauer maßgebend. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld für 3 bis 5 Monate gezahlt.

BeitragsmonateBezugsdauer (Monate)
63
84
105
Quelle: § 147 SGB III

Anwartschaftszeit nicht erfüllt = kein Anspruch

Wurde die benötigte Anwartschaftszeit nicht erreicht, besteht entsprechend auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. In diesem Fall kommt das Arbeitslosengeld 2 zum Tragen, allgemein bekannt als Hartz 4.

Wie viel Arbeitslosengeld gibt es?

Die Höhe des ALG beträgt ca. 60% des durchschnittlichen Nettolohns der zurückliegenden 12 Monate. Für Antragsteller mit Kindergeldanspruch erhöht sich der Satz auf 67%. Die ca.-Angabe deshalb, da nicht das tatsächliche Netto herangezogen wird, sondern erst das „Netto-Entgelt“ als Bemessungsentgelt ermittelt werden muss.

Arbeitslosengeld berechnen

Um das Arbeitslosengeld berechnen zu können, benötigt man zuerst das Bruttogehalt der letzten 12 Monate, welches durch 365 (Tage) geteilt wird, das Ergebnis ist das Bemessungsentgelt pro Tag. Abgezogen werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und 20% Pauschale für die Sozialversicherung – allerdings rein rechnerisch, es wird nichts abgeführt. Das Resultat ist das Netto-Entgelt pro Tag, welches die tatsächliche Grundlage für die ALG Berechnung ergibt. Hiervon werden nun 60% bzw. 67% ausgezahlt. Dieser Betrag wird mit 30 (Tagen) multipliziert und ergibt die monatliche Auszahlung.

Bruttolohn der letzten 12 Monate / 365 Tage = Bemessungsentgelt pro Tag
./. Lohnsteuer
./. Solidaritätszuschlag
./. 20% Sozialversicherungspauschale
= Leistungsentgelt / pauschaliertes Netto-Entgelt pro Tag
x 60% bzw. 67% Leistungssatz = Anspruch pro Tag
x 30 Tage = Anspruch pro Monat

Beispiel Berechnung mit mtl. 2.500 EUR Bruttolohn

Antragsteller verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse 3, 30.000 EUR Jahresbrutto

30.000 EUR Jahresbruttolohn / 365 Tage = Bemessungsentgelt pro Tag82,19 EUR
./. Lohnsteuer1,36 EUR
./. Solidaritätszuschlag0,00 EUR
./. 20% Sozialversicherungspauschale16,44 EUR
= Leistungsentgelt / pauschaliertes Netto-Entgelt pro Tag64,39 EUR
x 67% Leistungssatz = Anspruch pro Tag43,14 EUR
x 30 Tage = ALG für vollen Monat1.294,20 EUR
Bei 2.500 EUR Brutto würde das reguläre Netto rechnerisch ca. 1.965,00 EUR betragen, so dass durch das Arbeitslosengeld etwa 670,00 EUR weniger im Monat zur Verfügung stehen.

Soweit die vereinfacht dargestellte Theorie zur Berechnung. Diese Arbeit übernimmt schnell und einfach der Arbeitslosengeld-Rechner:

Arbeitslosengeld reicht nicht

Reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen ergänzende Sozialleistungen in Betracht. So sollten Arbeitssuchende prüfen ob

besteht, um das Arbeitslosengeld aufzustocken.

Wann erfolgt die Arbeitslosengeld Auszahlung?

Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes erfolgt zum Ersten des Folgemonats rückwirkend für den abgelaufenen Monat. So wird z.B. für den Monat Juni am 1. Juli ausgezahlt. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag oder Wochenende, erfolgt die Auszahlung zum nächstmöglichen Werktag.

Ist Arbeitslosengeld pfändbar?

Arbeitslosengeldzahlungen werden als Arbeitseinkommen gewertet und ist somit auch grundsätzlich pfändbar. Allerdings muss der Pfändungsfreibetrag berücksichtigt werden, der jedem Schuldner zusteht. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen, die sich am Einkommen und unterhaltspflichtigen Personen orientieren, können der Pfändungstabelle (buergergeld.org) entnommen werden kann. Nur der Teil des Arbeitslosengeldes, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt, kann gepfändet werden.

Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld sind Arbeitssuchende weiterhin krankenversichert, die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus trägt das Arbeitsamt auch die Rentenbeiträge, so dass keine Nachteile auf dem Rentenkonto entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Einen gesetzlich einheitlich festgelegten Betrag für die Höhe des Arbeitslosengeldes gibt es nicht. Leistungsbezieher ohne Kinder erhalten grundsätzlich 60 Prozent ihres bisherigen Netto-Entgelts pro Tag. Für Leistungsbezieher mit Kindern erhöht sich dieser Betrag auf 67 Prozent des Netto-Entgelts pro Tag.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen 12 Monate. Der entsprechende Betrag wird durch 365 geteilt, um das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag zu ermitteln. Von dem Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag werden Lohnsteuer und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Daraus ergibt sich das Netto-Entgelt pro Tag. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent bzw. 67 Prozent des Netto-Entgelts pro Tag.

Wie lange Arbeitslosengeld?

Die Dauer des Arbeitslosengelds richtet sich zum einen nach der Dauer des versicherungspflichtigen Zeitraumes und zum anderen nach dem Alters des Antragsstellers. Antragssteller, die jünger sind als 50 Jahre, erhalten bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens 12 und höchstens 24 Monaten 6 Monate lang Arbeitslosengeld I. Darüber hinaus erhalten U-50-Jährige bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer stufenweise auf bis zu 24 Monate.

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