Arbeitsvertrag
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Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines Arbeitsverhältnisses. Er wird als gegenseitiger Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen (§ 611 BGB), um Rechte und Pflichten beider Seiten für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dazu gehört beispielsweise die Festlegung der zu leistenden Arbeit, der Arbeitszeiten, des Arbeitsentgelts, des Urlaubsanspruchs, der Kündigungsfrist und weiterer grundlegender Dinge.
Welche Dinge im Arbeitsvertrag wichtig sind und worauf Sie unbedingt achten sollten, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
Wann ist ein Arbeitsvertrag ungültig?
Arbeitsverträge sind ungültig, wenn für den Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot besteht, wie z. B. für Jugendliche oder nicht aus der EU stammende Arbeitnehmer. Ebenfalls ungültig ist ein Arbeitsvertrag, wenn er gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Der Arbeitsvertrag besteht aus verschiedenen Pflichtbestandteilen wie beispielsweise der Regelung von Tätigkeit, Arbeitszeit- und Ort, Vergütung und Urlaubsansprüchen sowie sinnvollen Ergänzungen wie genauer Berufsbezeichnung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitsvertrag: Wer unterschreibt zuerst?
Für das Unterschreiben des Arbeitsvertrages gibt es keine geregelte Reihenfolge, üblicherweise unterschreibt aber der Arbeitgeber zuerst.

Arbeitsvertrag Muster
Sie möchten einen Arbeitsvertrag aufsetzen oder einen Ihnen ausgehändigten Arbeitsvertrag überprüfen? Wie wird so ein Arbeitsvertrag eigentlich aufgebaut? Wir haben für Sie ein Muster erstellt, an dem sich der Aufbau Ihres Arbeitsvertrages orientieren sollte. Außerdem erklären wir, worauf Sie bei der Inhaltskontrolle Ihres Arbeitsvertrages achten sollten.

Formvorschriften beim Arbeitsvertrag
Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag formfrei abschließbar, es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, in denen die Schriftform sinnvoll oder sogar vorgeschrieben ist. So sollten beispielsweise Vertragsänderungen und Nebenabreden immer in Schriftform festgehalten werden.

Tätigkeit im Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag sollte neben der Tätigkeitsbeschreibung auch die genaue Berufsbezeichnung aufgeführt sein. Dies dient zur Absicherung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf das Weisungsrecht. Wichtig zur beiderseitigen Absicherung ist ebenfalls die Festlegung von Arbeitszeiten, der geltenden Probezeit sowie die Vereinbarung von Urlaubsansprüchen.

Vergütung und Lohn im Arbeitsvertrag
Ein weiterer wichtiger Inhalt des Arbeitsvertrages ist die dem Arbeitnehmer zustehende Vergütung, zu dessen Zahlung der Arbeitgeber nach § 611 BGB verpflichtet ist. Werden zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn Zuschläge oder Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber geleistet, müssen auch sie im Arbeitsvertrag aufgeführt sein.

Befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag definiert sich durch die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag kann verlängert werden, allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten. Eine weitere Möglichkeit der Zeit- und Zweckbefristung bietet auch der Aushilfsvertrag.

Kündigung Arbeitsvertrag
Sollen andere als die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen gelten, müssen sie im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Diese bedürfen aufgrund ihrer Bedeutsamkeit einer besonders sorgfältigen Formulierung. Um für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Klarheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber zu schaffen, können Klauseln zu Verfall- und Ausschlussfristen sinnvoll sein.
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