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Einfaches Arbeitszeugnis

Einfaches Arbeitszeugnis
Einfaches Arbeitszugnis – Anspruch und Inhalt

Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis? Welchen Inhalt hat es und was ist der Unterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis? Haben Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf die Ausstellung? Wie wird das einfache Zeugnis angefordert angefordert? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel geklärt.

Zusätzlich: „Einfaches Arbeitszeugnis Muster“ (für Arbeitgeber) und „einfaches Arbeitszeugnis anfordern“ Vorlage (für Arbeitnehmer)!

Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis?

Das einfache Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten, § 109 Absatz 1 Satz 2 Gewerbeordnung. Die Begriffsbestimmung in der zitierten Vorschrift umreißt damit das Regelungsminimum für ein einfaches Arbeitszeugnis. Ihm müssen die Vertragsparteien des Beschäftigungsverhältnisses sowie seine Beschaffenheit und zeitliche Dauer zwingend zu entnehmen sein.

Einfaches Arbeitszeugnis ist ein Beschäftigungsnachweis ohne Bewertung

Eine darüber hinausgehende Bewertung der erbrachten Arbeitsleistung bietet das einfache Arbeitszeugnis nicht. Ihm kommt demgemäß in der Praxis auch lediglich die Bedeutung eines neutralen Beschäftigungsnachweises zu, der Art und Dauer einer Tätigkeit bestätigt.

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist eine neutrale Tätigkeitsbeschreibung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgestellt bekommt, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Es enthält typischerweise Informationen wie Stammdaten, Berufsbezeichnung, eine Auflistung der übernommenen Aufgaben bzw. Tätigkeiten und .

In der Regel ist das einfache Zeugnis relativ kurz gehalten– maximal eine DIN A4 Seite – und enthält optional eine sogenannte Schlussformel. Dabei muss das einfache Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein und der Wahrheit entsprechen.

Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf das einfache Arbeitszeugnis?

Ja, der Anspruch auf die Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses ergibt sich aus § 630 BGB, §109 GewO. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem ehemaligen Mitarbeiter – auf Anfrage – ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen. Der Anspruch besteht, sobald das Anstellungsverhältnis endet.

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren (ab Beendigung). Sollte noch während der Beschäftigung ein Zeugnis erwünscht sein, kommt ein Zwischenzeugnis in Betracht. Die Ausstellung ist bei diesem jedoch freiwillig.

  • Einfaches Arbeitszeugnis Probezeit: Anspruch besteht
  • Einfaches Arbeitszeugnis Ausbildung: Anspruch besteht gem. § 16 BBiG (schriftliches Arbeitszeugnis ohne Aufforderung)

Welche Formvorschriften muss das einfache Zeugnis erfüllen?

Eindeutige Formvorschriften gibt es nicht. Das einfache Arbeitszeugnis muss aber in jedem Fall schriftlich – digital (eMail) ist nicht zulässig – ausgestellt und durch den zuständigen Personalverantwortlichen oder den Vorgesetzten unterschrieben werden. 

Welche Inhalte gehören in ein einfaches Arbeitszeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist im Normalfall simpel aufgebaut, da die gebotene Neutralität wenig Spielraum zulässt:

  1. Unternehmen (Name, Kontaktdaten)
  2. Kennzeichnung als Arbeitszeugnis – Überschrift
  3. Allgemeine Informationen zum Mitarbeiter
    1. Vollständiger Name
    2. Geburtsdatum
    3. Geburtsort
    4. Stellenbezeichnung
    5. Dauer der Anstellung
  4. Aufgaben und Tätigkeiten – Stichpunkte oder ganze Sätze
  5. Schlussformel (freiwillig)
    1. Dankesformel, Angaben zur Kündigung, Wertung
  6. Unterschrift Arbeitgeber (inkl. Ort und Datum)

Kann der Arbeitgeber selbst über den Inhalt entscheiden?

Da bei einem einfachen Arbeitszeugnis eine neutrale, sachliche Beschreibung gefordert wird, hat der Arbeitgeber kaum Freiheit bei der Ausgestaltung des Inhaltes. Lediglich die Schlussformel lässt eine „versteckte“ Bewertung zu.

Welche Inhalte gehören nicht in ein einfaches Arbeitszeugnis bzw. sind unzulässig?

Allgemein dürfen die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters nicht bewertet werden. Außerdem unzulässig sind Angaben zu:

  • Ausfallzeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit
  • Bezogenem Gehalt
  • Erlaubterweise ausgeführten Nebentätigkeiten
  • Unabhängig von der Arbeit begangene Straftaten

Aussagen über Gewerkschaftstätigkeit, eine Mitgliedschaft im Betriebsrat oder Parteimitgliedschaft sind ebenfalls nicht erlaubt. Warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde, darf nur offengelegt werden, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich einverstanden ist.

Welche Rolle spielt die Schlussformel im einfachen Arbeitszeugnis?

Die Schlussformel in einem einfachen Arbeitszeugnis ist eine freiwillige (meist wohlwollende) Bewertung. Wenn sie vorhanden ist, kann das ein gutes Zeichen sein. Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf. Sollte die Schlussformel fehlen, kann das ein Zeichen dafür sein, dass ein schlechtes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestand.

Wie bekommt man ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt?

Obwohl Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses haben, müssen sie aktiv werden. Wird dieses Recht nicht eingefordert, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet Initiative zu ergreifen.

Arbeitnehmer müssen das einfache Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber explizit anfordern.

Gibt es eine Frist, an die sich Arbeitgeber halten muss?

Der Anspruch besteht grundsätzlich, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Wann ein einfaches Arbeitszeugnis tatsächlich ausgestellt wird, hängt maßgeblich davon ab, wann es angefordert wird. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Arbeitnehmer können in ihrer Anfrage höchstens selbst einen Termin bestimmen. Angemessene Fristen:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: 7 Tage
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: 2-4 Wochen

Muster: Einfaches Arbeitszeugnis anfordern

Je früher das einfache Arbeitszeugnis angefordert wird, umso schneller kann es Bewerbungen beigelegt werden. Im Idealfall enthält das Kündigungsschreiben bereits die Bitte um Ausstellung des Arbeitszeugnisses. Andernfalls ist ein kurzes Gespräch oder eine E-Mail ausreichend. Nachfolgend ein Muster, wie ein einfaches Arbeitszeugnis angefordert werden kann:

Sehr geehrte*r (Anrede Vorgesetzter),

da mein Anstellungsverhältnis bei (Firma) zum (Datum) endet, möchte ich Sie höflich darum bitten, mir ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

(Arbeitnehmer)

Was unterscheidet einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Während das einfache Arbeitszeugnis ein reiner Beschäftigungsnachweis ohne Wertung ist, werden im qualifizierten Arbeitszeugnis Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers wertend reflektiert. So enthält diese Art von Zeugnis Informationen über Erfolge, Sorgfältigkeit, Expertise, Arbeitsweise bzw. Qualität, Motivation und Sozialverhalten.

Welche Art von Arbeitszeugnis ist „besser“?

Ob ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein Qualifiziertes besser, hängt von der individuellen Situation ab. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist grundsätzlich aussagekräftiger. Bewirbt sich ein Interessent mit einem einfachen Arbeitszeugnis, fällt es dem Personaler schwer, tatsächlich zu bewerten, wie gut der Bewerber qualifiziert ist.

Wann sollten nach einem einfachen Zeugnis gefragt werden sollte:

In einigen Konstellationen macht es trotzdem Sinn, ein einfaches Arbeitszeugnis zu erbitten:

  1. Kurze Beschäftigungsdauer – zu wenig Informationen für qualifiziertes Zeugnis
  2. Ein schlechtes Arbeitszeugnis ist abzusehen
  3. Es wird nur ein Nachweis über die Beschäftigung benötigt (z.B. für Behörden)

Einfache Arbeitszeugnisse werden besonders häufig bei Tätigkeiten ausgestellt, die nur wenige Qualifikationen voraussetzen.

Beispiel: Einfaches Arbeitszeugnis Muster (individualisierbare Vorlage)

Briefkopf des Unternehmens

Einfaches Arbeitszeugnis

Herr / Frau (Vorname Nachname), geboren am (Datum) in (Ort), war zwischen (Tätigkeitsbeginn) und (Tätigkeitsende) als (Berufsbezeichnung) in unserem Unternehmen tätig.

Übernommene Aufgabengebiete und Tätigkeitsbereiche waren:

  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Tätigkeitsbeschreibung

Optional: Herr / Frau (Nachname) hat das Beschäftigungsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet.

Herr / Frau (Nachname) war eine Bereicherung für unser Unternehmen und wir bedanken uns ausdrücklich für die langjährige Zusammenarbeit. Weiterhin wünschen wir alles Gute für seinen / ihren beruflichen und privaten Lebensweg.

(Unterschrift Arbeitgeber)

Ort + Datum

Titelbild: Stockbakery – shutterstock.com

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