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Mehr Kurzarbeitergeld auch 2021: Bundestag verlängert Corona-Regelung

Stempel "Kurzarbeitergeld"

Beschäftigte, die länger als 3 Monate in Kurzarbeit sind, sollen auch nächstes Jahr von einem höheren Kurzarbeitergeld profitieren. Der Bundestag beschloss die Verlängerung der Sonderregelung in der Corona-Krise bis Ende Dezember 2021.

Verlängerung der Sonderregel bis 31. Dezember 2021

Der Bundestag billigte am Freitag, den 20. November 2020, die Verlängerung des erhöhten Kurzarbeitergeldes sowie teilweise die Nichtanrechnung von Hinzuverdienst aus einem während der Kurzarbeit aufgenommenen Nebenjobs bis zum 31. Dezember 2021.

Die Corona-Krise zwang laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit rund 2,6 Millionen Beschäftigte in die Kurzarbeit – auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April 2020 soll diese Zahl sogar bei knapp 6 Millionen gelegen haben.

Mehr Geld ab 4. Bezugsmonat

Erstmalig einigte sich die große Koalition im April 2020 auf die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Ursprünglich sollte die Regel zum 31.12.2020 auslaufen, gilt nun aber bis zum 31.12.2021.

Durch die Sonderregelung im Gesetz zur Beschäftigungssicherung steht Betroffenen auch im kommenden Jahr ab dem 4. Bezugsmonat des Kurzarbeitergeldes 70 Prozent ihres Lohns (77 Prozent für Beschäftigte mit Kindern) anstelle der üblichen 60 Prozent bzw. 67 Prozent zu.

Ab dem 7. Monat in Kurzarbeit soll die Lohnersatzleistung dann sogar auf 80 bzw. 87 Prozent des Lohns aufgestockt werden. Minijobs bis 450 Euro sollen zudem bis Ende Dezember 2021 grundsätzlich anrechnungsfrei bleiben.

Diese verlängerte Regelung gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Die Regierung begründet ihre Entscheidung damit, dass auch im kommenden Jahr nicht von einer Entspannung der Lage auszugehen ist.

Verlängerung der Hinzuverdienstregelung

Ebenso wurde die Hinzuverdienstregelung bis zum 31.12.2021 verlängert. Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die während der Kurzarbeit einen weitere Beschäftigung aufnehmen, sich ihren Verdienst auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen – der das Istentgelt erhöht. Vorübergehend wurde diese Regelung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, unabhängig davon, ob ein neuer Hinzuverdienst während des laufenden Kurzarbeitergeldes aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem Minijob (450-Euro-Job) entstanden ist. Ab dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 wird die Regelung insoweit abgeändert, als dass nur noch Nebeneinkommen aus einem Minijob weiterhin anrechnungsfrei bleiben.

Arbeitsminister: Kurzarbeit teuer aber sinnvoll

Arbeitsminister Heil sprach sich bereits im Vorfeld zur Entscheidung des Bundestags für eine Verlängerung der Regelung aus:

Kurzarbeit ist im Moment unsere stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal, um Arbeitsplätze zu sichern“, erklärte der SPD-Politiker gegenüber der ARD.

Den Staat habe das Kurzarbeitergeld bisher 18 Milliarden Euro gekostet – „sehr, sehr teuer“ so Heil am Freitag im Bundestag. Allerdings wäre Krise noch nicht vorbei und die „Gewöhnung an Massenarbeitslosigkeit finanziell und sozial für dieses Land ungemein teurer“.

Das Gesetz zur Sicherung der Beschäftigung muss nun noch vom Bundesrat bewilligt werden. Allerdings gab dieser bereits zu verstehen, keine Einwände dagegen zu haben.

Titelbild: Alexander Limbach/ shutterstock.com

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