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Sabbatical: Habe ich rechtlich Anspruch auf die Auszeit vom Job?

Mann Rucksack Sabbatical

Ein Sabbatical, oder auch Sabbatjahr genannt, ist eine Auszeit des Arbeitnehmers vom Berufsalltag. In diesem Artikel erfahren Sie, ob es einen rechtlichen Anspruch gibt und was Sie zwingend beachten müssen:

„Sabbatical“ – was bedeutet das?

Das Wort Sabbatical hat seinen Ursprung in der Religion und beschreibt ein göttliches Gebot aus der Tora, in dem es um das „Innehalten“ geht. Ein Sabbatical dient demzufolge dazu, neue Kraft zu tanken, sich neu zu orientieren und stressbedingten Krankheiten, wie z.B. Burnout, vorzubeugen.

Gibt es ein Rechtsanspruch auf das Sabbatjahr?

Nur Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst haben rechtlich gesehen, nach dem Bundesbeamtengesetz (§ 91 Abs. 1) und der Arbeitsverordnung des Bundes (§ 9 Abs. 1), grundsätzlich einen Anspruch auf ein Sabattjahr und haben die Option hierfür einen Antrag zu stellen. Die Angestellten (Beamte, Lehrer, etc.) können geleistete Arbeitsstunde auf einem Langzeitkonto ansparen (§ 10 Abs. 6 Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)), um diese dann zusammenhängend für ein Sabbatical mit bis zu 3 Monaten Länge einzulösen. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers muss jedoch auch zulassen, dass er eine längere Zeit am Stück der Arbeit fernbleibt.

Für das Ansparen von Arbeitsstunden arbeiten die Beschäftigten weiter in Vollzeit, wobei sie sich nur bis zu 50 % ihrer geleisteten Stunden (Teilzeitstelle) abrechnen lassen (§ 11 TVöD). Die restlichen geleisteten Arbeitsstunden werden auf einem Zeitkonto für das Sabbatical angespart.

Achtung: Beginnt das Sabbatical direkt am Anschluss an die Ansparungsphase, so darf der Arbeitnehmer sogar ein Jahr Auszeit nehmen, wenn er genügend Stunden im Voraus angespart hat.

Welche Unternehmen bieten Sabbatical?

Grundsätzlich ist es jedem Unternehmen freigestellt, ob es seinen Mitarbeitern eine Auszeit vom Job ermöglichen möchte. Größere Unternehmen bieten meist häufiger die Möglichkeit eines Sabbaticals, da hier die Entbehrungsmöglichkeiten eines Arbeitnehmers größer sind, als in einem kleinen Betrieb.

Als Arbeitnehmer können Sie jedoch einiges dafür tun, um die Attraktivität Ihres Sabbaticals für den Arbeitgeber zu erhöhen:

  • Nennen der Kompetenzgewinne durch belegten Sprachkurs oder andere berufliche Weiterbildungen
  • Verdeutlichung der stärkere Unternehmensbindung
  • Neue Energiereserven
  • Geringeres Stresslevel und damit Vorbeugung von Krankheiten (z.B. Burn out)
  • Wettbewerbsvorteil des Unternehmens durch Option „Sabbatical“ deutlich machen
  • Aufzeigen der Erhöhung von interkulturelle Kompetenz durch Reisen in andere Länder

Sabbatical – Wie funktioniert das?

Wenn Sie ein Sabbatical planen und bereits ein Okay von Ihrem Chef erhalten haben, sollten Sie einen Vertrag aufsetzen, indem die wichtigsten Rahmenbedingungen festgehalten sind. Dazu zählen:

  • der Beginn und die Länge
  • Regelungen zur Versicherung/möglichen Auslandskrankenversicherung
  • Dokumentation der bisherigen Aufgaben
  • eine Rückkehrvereinbarung (inkl. Position und Aufgaben)
  • Regelungen bei Krankheit (z.B. Verlängerung des Sabbaticals)
  • Erreichbarkeit
  • Kündigungsschutz
  • Insolvenzversicherung (siehe Kapitel „Langzeitarbeitskonten)

Sollte der Arbeitgeber auf eine Klausel bestehen, in der er ein „erweitertes Direktionsrecht“ einfordert, sollte der Arbeitnehmer im Gegenzug eine Abfindungsvereinbarung festschreiben lassen. Das „erweiterte Direktionsrecht“ berechtigt den Arbeitgeber nämlich dazu, dem Arbeitnehmer wenn nötig eine andere Aufgabe oder Position zuzuweisen. Mit einer Abfindungsvereinbarung besteht in diesem Fall die Möglichkeit diese neue Position nicht antreten zu müssen.

Übersicht Formen

In Bezug auf das Sabbatical gibt es verschiedene Formen:

Unbezahlter Sonderurlaub

Keine Krankenversicherung im Sabbatical bei Freistellung

Bei dem Modell des unbezahlten Sonderurlaubes wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freigestellt. Er bekommt für die Zeit des Sabbaticals kein Gehalt und muss sich nach 4 Wochen selbst um eine Krankenversicherung kümmern, da dann die Versicherungen des Arbeitgebers nicht mehr greifen.

Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer sich für die Zeit des Sabbaticals befreien lassen, muss dann aber auch mit einer geringeren Rentenausschüttung durch diesen fehlenden Zeitraum rechnen.

Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Auszeit ist möglich, da der Arbeitsvertrag auch während der Abwesenheit des Arbeitnehmers bestehen bleibt.

Langzeitarbeitskonten

Arbeitnehmer sammeln ihre Stunden (z.B. Überstunden) auf einem Langzeitarbeitskonto, um diese anschließend zusammenhängend für das Sabbatical zu nutzen. Auch Urlaubstage, welche über die Anzahl von 24 hinausgehen, dürfen gesammelt werden. Das Sabbatical ist dementsprechend schon vorfinanziert, die Krankenversicherung läuft weiter und auch die Sozialversicherungsbeiträge sind währenddessen abgedeckt.

Achtung: Es empfiehlt sich eine Insolvenzversicherung in den Sabbatical-Vertrag mit aufzunehmen. Nur dann kann im Falle einer Firmeninsolvenz ein Anspruch auf die gesammelten Stunden geltend gemacht werden. Weiteres zum Vertrag oben.

Lohnverzicht

Der Lohnverzicht läuft nach dem ähnlichen Prinzip wie das Langzeitarbeitskonto. Hier werden jedoch keine Arbeitsstunden angesammelt, sondern das Gehalt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit 40 Stunden im Monat für 3.000 Euro/brutto. Er lässt sich jedoch nur den Wert einer Teilzeit (50 %) Stelle ausbezahlen. Nach diesem Beispiel erhält er monatlich nur noch 1.500 Euro/brutto. Das restliche Gehalt ist für das spätere Sabbatical. Der Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer durch das niedrigere Bruttogehalt von 1.500 Euro auch weniger Abgaben zahlt.

Kündigung

Die radikalste Möglichkeit ein Sabbatical zu beginnen ist eine Kündigung beim Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist muss dabei zwingend beachtet werden.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn nach einer Kündigung, welche vom Arbeitnehmer ausgeht, bekommt dieser eine bis zu 3-monatige Sperre von der Agentur für Arbeit und damit auch kein Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Nach der dreimonatigen Sperrzeit wird diese Zeit zusätzlich noch von der zustehenden Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgezogen.

Zudem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen, das bedeutet er darf nicht einfach mehrere Monate in den Urlaub oder das Ausland fahren.

Wie Sabbatical finanzieren?

Die Kosten eines einjährigen Sabbaticals belaufen sich nach Schätzungen auf 15.000 Euro – 30.000 Euro je nach Lebensstil. Es gibt Unternehmen, welche einen Zuschuss zum Sabbatical leisten, in den meisten Fällen müssen Sie ihren finanziellen Bedarf jedoch selbst decken. Möglich macht dieses das vorherige Bilden von Rücklagen, aber auch ein Kredit. Weiter sollten Sie nach Möglichkeit:

  • mindestens ein Jahr vorher ein Haushaltsbuch führen um die Kosten besser abschätzen zu können (tatsächliche Kosten + 20 % Pufferaufschlag)
  • Geldfresser (z.B. teure Handy-, Strom-, und Gasverträge) kündigen

Wie Auszeit im Lebenslauf angeben?

Wer ein Sabbatical einlegt, sollte dieses auch im Lebenslauf angeben. Dabei entspricht der Eintrag keiner Rechtfertigung, sondern vielmehr einer kurzen, klaren und prägnanten Beschreibung. Möglich wären zum Beispiel „2012-2013 Sabbatical-Auszeit für Familie/Reisen/private Ziele“ oder „2012-2013 Freiwillige Auszeit nach … um …“. Wichtig ist nur, dass die Entscheidung für ein Sabbatical aus der Sicht eines Personalchefs nachvollziehbar ist.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Sabbatical?

Ein Sabbatical nennt sich auch Sabbatjahr und bezeichnet eine meist einjährige berufliche Pause, um stressbedingten Krankheiten vorzubeugen, sich neu zu orientieren und Kraft zu tanken.

Wie funktioniert ein Sabbatical?

Das Sabbatical kann über unbezahlten Sonderurlaub, Langzeitarbeitskonten, Lohnverzicht oder sogar Kündigung geregelt werden. Wurde das generelle Okay vom Chef eingeholt, sollte ein Vertrag mit den wichtigsten Rahmenbedingungen geschlossen werden.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical?

Rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical haben nur Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst.

Titelbild: photoschmidt /shutterstock.com

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