Zum Inhalt springen

Corona-Krise: Arbeitsminister Heil führt 12-Stunden Arbeitstag ein

Frau mit Gesichtsmaske deinfiziert sich die Hände im Büro

Die Covid-19 Pandemie legt die deutsche Wirtschaft nahezu lahm. Um die Versorgung der Bevölkerung in dem Ausnahmezustand weiter zu gewährleisten, fährt Arbeitsminister Heil nun in einigen Bereichen für 3 Monate den 12-Stunden-Arbeitstag ein.

12-Stunden-Tag für Versorgung der Bevölkerung

In Zeiten der Corona-Krise wird einiges anders gehandhabt als bisher. Während die einen in Kurzarbeit gehen, sollen die anderen nun 12 Stunden am Tag arbeiten, um die Versorgung der Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik sicherzustellen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vom Arbeitsministerium erfuhr, unterschrieb Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Rechtsverordnung, durch die das Arbeitszeitgesetz bis Ende Juni gelockert werden soll.

Mindestruhezeit heruntergesetzt

Neben der Verlängerung der Arbeitstage soll durch die Verordnung auch die gesetzliche Mindestruhezeit zwischen Arbeitsende und der Arbeit am nächsten Tag verringert werden. Anstelle der bisherigen 11 Stunden sollen sich betroffene Arbeitnehmer künftig nur noch 9 Stunden zwischen Arbeitstagen ausruhen können. Bedingung dafür sei jedoch laut der Reuters vorliegenden Verodnung, dass die Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sei.

Lesenswert: Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Welche Corona-Regeln gelten im Büro?

Beschäftigungsverbot and Sonn- und Feiertagen gelockert

Des Weiteren lockert die Verordnung die allgemeinen Beschäftigungsverboten an Sonn- und Feiertagen. Die Regelungen betreffen vor allem Pflege- und Gesundheitspersonal, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sowie Arbeitnehmer, die für die Herstellung, Verpackung und das Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs zuständig sind. Durch die Unterschrift von Arbeitsminister Heil tritt die Verordnung ohne weiteres Zutun des Bundeskabinetts in Kraft.

Ver.di warnt vor unbesonnenem Umgang mit Regelungen

Die Gewerkschaft Ver.di weist indes Arbeitgeber darauf hin, nur mit Bedacht von den gelockerten Regelungen Gebrauch zu machen und diese in Ausnahmesituationen anzuwenden. Die Ver.di habe im Vorfeld dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer in Lieferdiensten oder Lebensmittelgeschäften nicht von der Verordnung betroffen sind.

Titelbild: Deliris/ shutterstock.com

Verwandte Beiträge