Zum Inhalt springen

Inflationsprämie – bis zu 3.000 Euro steuerfrei sind möglich

Sparschwein mit Taschenrechner und Schild Inflationsprämie

Kryptisch verpackt und doch eine der – zumindest für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – möglicherweise finanzstärksten Hilfen ist die sogenannte Inflationsprämie. Sie versteckt sich im Maßnahmenpaket der Bundesregierung unter Punkt 10, der mit „Konzertierte Aktion und Unterstützung der Tarifpolitik“ betitelt ist. Möglich sind bis zu 3.000 Euro, die allerdings nicht vom Staat, sondern vom Arbeitgeber gezahlt werden. Aber: Wie schon bei der Coronaprämie, handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

Der Wortlaut aus dem dritten Entlastungspaket

Im offiziellen Papier zum dritten Entlastungspaket (zu finden unter anderem auf der Seite der SPD) wird die Inflationsprämie nur kurz aufgegriffen. Dort heißt es:

„Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“

Prämie auf alle Fälle möglich machen

Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich im Rahmen der Pressekonferenz etwas umfassender zur Inflationsprämie. Sie sei eine Sache, die man „auf alle Fälle möglich machen“ möchte. Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten zusätzlich zum normalen Einkommen eine Sonderzahlung leisten können, um ihnen den Umgang „mit der Inflation und den gestiegenen Preisen“ zu erleichtern. Die Zahlung sei dann bis zu einer Summe von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.

Der Bundeskanzler hegt große Hoffnungen

Mit diesem Baustein des dritten Entlastungspakets gehen große Hoffnungen einher. Olaf Scholz sprach davon, dass dies „millionenfach, überall in Deutschland“ geschehen könnte und von der Regierung durch den Verzicht auf Abgaben unterstützt werde.

Olaf Scholz weiter: „Für uns ist das etwas, an dem man richtig merkt, wie sich dann alle unterhaken. Mein Gefühl ist, dass das auch in großem Umfang gemacht werden wird. Wir werden deshalb alles dafür tun, dass das tatsächlich stattfinden kann.“

Prinzip der Coronaprämie

Das Prinzip der Inflationsprämie ist an die Coronaprämie angelehnt. Bei dieser freiwilligen Sonderzahlung lag der Deckel bei 1.500 Euro. Seinerzeit hatten vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tarifvertrag die Coronaprämie erhalten. Das dürfte auch für die Inflationsprämie gelten. Der Bundesvorsitzende der IG Bau Robert Feiger erklärte: „Es wird sie vor allem dort geben, wo es Tarifverträge gibt. Die Formel ist einfach: ohne Tarifvertrag – schlechte Chancen auf Sonderzahlung. Mit der Sonderzahlung – gute Bindung von Fachkräften.“

Ökonomen lehnen die Prämie ab

Die Inflationsprämie, die im Rahmen einer konzertierten Aktion von der Regierung sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern diskutiert wurde, war und ist ohnehin umstritten. Gewerkschaften und Ökonomen sprechen sich gegen die Prämie aus. Denn: Vermutlich werden, wie schon bei der Coronaprämie, nur die wenigsten Arbeitgeber mitziehen.

Zusätzliche Last für Betriebe

Das eigentliche Problem: Die Politik wälzt die Entlastung auf die Betriebe ab, von denen viele selbst zu kämpfen haben und finanziell am Abgrund stehen. Sonderzahlungen sind für sie weit weg von der Realität und schlichtweg nicht finanzierbar. Das gilt gerade für kleinere Betriebe. Möglich ist das nur für Big-Player, die finanziell gut aufgestellt sind. Sinnvoller wäre es gewesen, einen Teil des Lohns von Abgaben freizustellen, damit alle Beschäftigten von einer Inflationsprämie profitieren.

Übersehen wird darüber hinaus, dass höhere Ausgaben aufseiten der Unternehmen sich auf lange Sicht in den Kosten widerspiegeln. Damit befeuert die Inflationsprämie die Inflation – und genau das sollte man eigentlich verhindern.

Bild: PhotoSGH/ shutterstock.com