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Keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

Frau in Quarantäne
Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bei Quarantäne

Eine halbe Milliarde Euro hat der Bund während der Corona-Pandemie bislang aufgebracht, um Menschen in Quarantäne vor einem Verdienstausfall zu bewahren. Davon sollen künftig nur noch Geimpfte profitieren. Für alle, die eine Impfung ablehnen, entfällt damit die Lohnfortzahlung. Einige Bundesländer haben bereits Nägel mit Köpfen gemacht. Eine bundesweite Regelung wurde heute getroffen und gilt ab 01. November 2021. Bereits im Vorfeld wurde beschlossen, dass die bisher kostenlosen Corona-Tests ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig werden.

Der rechtliche Rahmen

Maßgeblich ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ oder kurz „Infektionsschutzgesetz“. In § 56 Absatz 1 Satz 3 heißt es:

Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

Regeln in den Bundesländern

Baden-Württemberg beruft sich auf diesen Passus im Infektionsschutzgesetz und hat bereits zum 15. September die Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Ungeimpfte gestrichen. In Rheinland-Pfalz ist dieser Schritt zum 1. Oktober vorgesehen. Nordrhein-Westfalen zieht am 11. Oktober einen Schlussstrich.

Lesetipp: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bundesweite Regelung

Ziel der Gesundheitsminister war es, eine klare und bundeseinheitliche Regelung zu finden, wie mit Entschädigungszahlungen für Impfverweigerer und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, verfahren werden soll. Ab 1. November gilt: Impfverweigerern wird keine Lohnfortzahlung mehr gewährt.

Druck auf Ungeimpfte wächst

Damit steigt der Druck auf jene, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Anfangs galt: Da man sich nicht oder nur kaum gegen eine Ansteckung schützen konnte, sprang im Fall einer Quarantäne der Staat ein. Jetzt gibt es ausreichend Impfschutz und damit aus Sicht der Gesundheitsminister keinen Grund mehr, Arbeitgebern die Lohnfortzahlung zu ersetzen.

Klare Verhältnisse geschaffen

„Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht medizinischen Gründen auch immer -, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt“,

so der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Man habe jetzt klare Verhältnisse geschaffen.

Frage der Fairness

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach nach der Entscheidung von einer „Frage der Fairness“ allen Geimpften gegenüber. Jeder, der die Impfung ablehne, trage eine finanzielle Verantwortung.

Ausnahmen

Für die neue Regel gibt es Ausnahmen: Die Lohnfortzahlung bleibt bestehen, wenn medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen und dafür ein Attest vorliegt. Gleiches gilt für Bürger, für die noch keine Impfempfehlung ausgesprochen wurde und jene, die krank sind, also sich infiziert haben.

Grundsätzlich gilt also die Aufhebung der Lohnfortzahlung für Betroffene, die bspw. als Kontaktperson vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden – also ohne Feststellung ob krank oder gesund. Nach aktuellen Angaben liefe aber die Lohnfortzahlung bei Krankheit weiter, wenn man sich – auch als ungeimpfte Person – mit dem Covid19-Virus anstecken würde.

Handelt es sich um eine Benachteiligung?

Einige sehen darin eine Benachteiligung Ungeimpfter. Andere argumentieren, dass Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, die Gesellschaft belasten. Impfverweigerer könnten nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft die Kosten trage.

Maßnahme ist umstritten

Die Maßnahme birgt aus Sicht von Experten wie dem Virologen Hendrik Streeck allerdings auch Gefahren. Ungeimpfte könnten sich nicht an die Quarantäne halten, sich gar nicht erst testen lassen – was ab 11. Oktober kostenpflichtig ist – und/oder eine Infektion schlichtweg verschweigen.

Impfpflicht durch die Hintertür

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und ver.di sprechen von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Es drohten Spaltung und Spannungen. Hinzu komme der Datenschutz. Die Arbeitgeberverbände begrüßen die Maßnahme und fordern eine generelle Impfauskunft.

Pressemitteilung der Gesundheitsministerkonferenz vom 22.09.2021

Titelbild: Ekkaratk / shutterstock.com

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