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Kurzarbeit verringert das Elterngeld

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Bei Anspruch auf Elterngeld erhalten Mütter oder Väter 65 Prozent ihres Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor Anspruchsbeginn. Allerdings werden Entgeltersatzleistungen nicht als Einkommen betrachtet. Insofern entsteht für Arbeitnehmer, die in dem Jahr vor Geburt ihres Kindes Kurzarbeitergeld erhielten, ein Nachteil bei der Berechnung der Höhe ihres Elterngeldanspruchs.

Berechnung des Elterngeldes

Gemäß § 2 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beträgt das Basiselterngeld 65 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens aus dem Bemessungszeitraum der letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. In Ausnahmefällen kann die staatliche Unterstützung sogar bis zu 100 Prozent des Nettogehalts betragen. Grundsätzlich beträgt das Elterngeld jedoch gemäß mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim Elterngeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die aus Steuern finanziert wird.

Nettogehalt nicht gleich Elterngeld-Nettogehalt

Das für das Elterngeld relevante Nettogehalt unterscheidet sich jedoch von dem Nettogehalt auf der Gehaltsabrechnung. Für das „Elterngeld-Netto“ muss zur Berechnung das Bruttogehalt herangezogen und davon dann Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben dabei außen vor und erhöhen das Elterngeld nicht.  

Berechnen Sie die Höhe Ihres Elterngelds hier: Elterngeld – Das müssen Arbeitnehmer wissen!

Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Für Unternehmen dient Kurzarbeit vor allem in Zeiten eines durchwachsenen Arbeitsmarktes als rettende Alternative zum Stellenabbau. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich dabei nach der Leistungstabelle. Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer ohne Kinder dabei 60 Prozent des üblichen Gehalts für die entfallene Arbeit, während Mitarbeiter mit Kindern 67 Prozent für die ausgefallenen Stunden erhalten. Das Kurzarbeitergeld wird als Lohnersatzzahlung von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Kurzarbeitergeld reduziert das Elterngeld

Zur Berechnung des Elterngeldes wird nur das tatsächliche Einkommen herangezogen. Lohnersatzzahlungen werden entsprechend nicht miteinberechnet, somit verringert sich bei Bezug dieser Leistungen das durchschnittliche Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum. Wer also in den 12 Monaten vor Beginn der Elternzeit Kurzarbeitergeld bezieht, muss mit einer Reduzierung des Elterngeldes rechnen.

Ein Beispiel: Erhält ein Elterngeldberechtigter in den 12 Monaten vor Geburt des Kindes durchschnittlich 1.800 Euro Nettogehalt nach Abzug der Pauschalen für Steuer und Sozialabgaben, sind diese 1.800 Euro Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes. Erhält jedoch ein Elterngeldberechtigter in dem Bemessungszeitraum 1.800 Euro netto, von denen monatlich 200 Euro dem Kurzarbeitergeld zuzuschreiben waren, liegen der Berechnung des Elterngeldes nur 1.600 Euro monatlich zugrunde. Der Elterngeldberechtigte erhält also lediglich 65 Prozent des Nettogehalts von 1.600 Euro.

Durch Kurzarbeit nur Elterngeld-Mindestsatz

Erhalten werdende Eltern im Bemessungszeitraum ausschließlich Kurzarbeitergeld, wird ihr Nettoeinkommen mit 0 Euro berechnet. Dadurch verringert sich ihr Elterngeldanspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Betroffene vor der Geburt ihres Kindes, eine betriebliche Vereinbarung zu treffen, durch die sie vor Kurzarbeit im Bemessungszeitraum des Elterngeldes verschont bleiben.

Ausnahmefall: Corona-Krise

Am 07. Mai 2020 beschloss der Bundestag neue Hilfen für Eltern inmitten der Corona-Krise. Dem Beschluss zufolge soll sich die Höhe Elterngeldanspruch nicht verringern, wenn die Betroffenen auf Grund der Corona-Krise weniger Einkommen erzielt haben. Auch Lohnersatzleistungen im Bemessungszeitraum wie das Kurzarbeitergeld haben keinen Einfluss auf das Elterngeld. Die Monate, in denen Eltern Kurzarbeitergeld erhalten haben, können laut Mitteilung des Familienministeriums vom 21.12.2020 vom 01. März bis 31. Dezember 2021 bei der Berechnung des Anspruchs ausgenommen werden. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Kurzarbeitergeld das Elterngeld reduziert.

Das Wichtigste in Kürze

Wie wird Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld beträgt regelmäßig 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt des Kindes. Das Basiselterngeld beträgt dabei mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf Elterngeld aus?

Grundsätzlich wird das Elterngeld am monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes bemessen. Kurzarbeit innerhalb dieses Zeitraums führt demnach zu einer Reduzierung des Elterngelds. Die Corona-Krise ist dabei eine Ausnahme.

Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf das Elterngeld?

Wurde aufgrund der Corona-Krise durch Kurzarbeitergeld weniger Einkommen erzielt, hat das keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldanspruchs. Die Monate, in denen Kurzarbeitergeld bezogen wurde, werden im Zeitraum vom 01. März 2020 bis 31.12.2021 bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert.

Titelbild: Alexander Limbach/ shutterstock.com

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