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Minijob – 450 Euro Job

Minijob - 450 Euro Job
Minijob – 450 Euro Job – geringfügige Beschäftigung

Ein Minijob oder auch geringfügige Beschäftigung lässt sich auf zwei verschiedene Arten definieren. Es gibt Minijobs, deren regelmäßiges monatliches Einkommen die Grenze von 450 Euro nicht übersteigen darf – die 450 Euro Jobs. Die Höhe des Arbeitsentgelts kennzeichnet diese Beschäftigung als Minijob. Die zweite Sparte einer geringfügigen Beschäftigung ist die „kurzfristige Beschäftigung“, die nicht aufgrund der Höhe des Entgelts, sondern der Dauer der Beschäftigung als geringfügig angesehen wird. Sie wird maximal 70 Tage pro Kalenderjahr ausgeübt.

Die wichtigsten Informationen und Vorschriften rund um das Thema Minijob für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie hier. Nutzen Sie auch den Minijob Rechner, um Ihr Einkommen als Minijobber oder Ihre Abgaben als Arbeitgeber zu berechnen.

Mindestlohn 2022: Ab dem 01. Januar 2022 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro. Ab dem 07. Juli 2022 wird erneut erhöht – der Mindestlohn beträgt dann 10,45 Euro. Die Ampel-Regierung gab bekannt, dass der Mindestlohn ab 01.10.2022 auf 12 Euro steigt. Hierdurch wird auch zum 01.10.2022 die Minijob-Grenze von bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben.

Abgaben für den 450 Euro Job

Beim 450 Euro Job handelt es sich für den Arbeitnehmer grundsätzlich um eine abgabenfreie Tätigkeit. Es werden also weder Beiträge zur Sozialversicherung noch Lohnsteuer einbehalten.

Lediglich der Arbeitgeber muss den Minijob anmelden und Beiträge an die Minijob-Zentrale abführen. Diese sind seit 01.01.2022 (im gewerblichen Bereich):

Abgabenartvom Bruttolohn
Pauschale zur Krankenversicherung
Wenn Arbeitnehmer entweder gar nicht krankenversichert ist oder der privaten Krankenversicherung angehört
13,00 %
Pauschale zur Rentenversicherung15,00 %
Beitragsanteil Minijobber bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung3,60 %
Umlage U1
Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit
0,9 %
Umlage U2
Aufwendungen des Arbeitgebers bei Schwangerschaft
0,29 %
Insolvenzgeldumlage (U3)
an die Minijob-Zentrale zu entrichten (vorher Berufsgenossenschaften)
0,09 %
Pauschale Lohnsteuer
Wenn Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Diese Pauschale beinhaltet bereits den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
2,00 %
maximale Gesamtbelastung des Arbeitgebers34,88 %
Für Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung fallen keine Abgaben an. Den individuellen Beitrag der Unfallversicherung muss der Arbeitgeber direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) zahlen.

Wichtig für Arbeitgeber: Ab dem 01. Januar 2022 müssen Arbeitgeber die Krankenversicherung und die Steuer-Identifikationsnummer ihrer kurzfristig Beschäftigten an die Minijob-Zentrale schicken. Als Nachweis der Krankenversicherung ist eine Kopie der Versichertenkarte oder eine Bescheinigung der Krankenkasse ausreichend.

Mann mit Taschenrechner und Notizblock

Lohnsteuer bei Minijobs

Die Lohnsteuer im Minijob wird in den meisten Fällen pauschal mit 2% berechnet und vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Der 450 Euro Job ist also für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber wie sieht es mit den Sozialabgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung aus? Welche Abgaben werden für wen fällig?

Geld

Überschreiten der 450 Euro Grenze

Was passiert, wenn die Grenze von 450 Euro überschritten wird? Handelt es sich um eine gelegentliche Überschreitung hat das keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Beschäftigung als Minijob. Dabei ist die Berücksichtigung der als gelegentlich geltenden Zeiträume wichtig.

Frau mit mehreren Jobs

Mehrfachbeschäftigung

Mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben ist grundsätzlich kein Problem. Es gibt aber einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wie sieht es zum Beispiel mit der Obergrenze von 450 Euro aus, darf sie bei mehreren Minijobs überschritten werden? Und darf ein 450 Euro Job zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden?

Einkommensteuererklärung und Geldscheine

Steuerfreie Zuschüsse

Zahlt der Arbeitgeber zum Lohn steuerfreie Zuschüsse an Minijobber, werden diese nicht zum Verdienst gerechnet und unterliegen demnach keinen steuerlichen Abgaben. Anders sieht es allerdings mit Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die die monatliche Grenze von 450 Euro nicht überschreiten darf. Eine andere Art des Minijobs ist die kurzfristige Beschäftigung mit einer maximalen Dauer von 70 Tagen im Jahr.

Minijob – wie viele Stunden?

Wie viele Stunden ein Minijobber arbeiten kann ist vom Lohn abhängig. Es dürfen entsprechend nur so viele Stunden geleistet werden, bis die Grenze von 450 Euro erreicht ist. Beim aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde ergibt das 45,82 Stunden pro Monat.

Wer darf auf 450 Euro Basis arbeiten?

Grundsätzlich darf jeder ab einem Alter von 15 Jahren einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Es kann allerdings Einschränkungen in Bezug auf die zu leistende Stundenanzahl geben, sollten Minijobber minderjährig oder Bezieher von Arbeitslosengeld sein.

Titelbild: Aleksandrs Muiznieks/shutterstock.com