Minijob – 450 Euro Job
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Minijobs oder auch geringfügige Beschäftigungen lassen sich auf zwei verschiedene Arten definieren. Es gibt Minijobs, deren regelmäßiges monatliches Einkommen die Grenze von 450 Euro nicht übersteigen darf – die 450 Euro Jobs. Die Höhe des Arbeitsentgelts kennzeichnet diese Beschäftigung als Minijob. Die zweite Sparte einer geringfügigen Beschäftigung ist die „kurzfristige Beschäftigung“, die nicht aufgrund der Höhe des Entgelts, sondern der Dauer der Beschäftigung als geringfügig angesehen wird. Sie wird maximal 70 Tage pro Kalenderjahr ausgeübt.
Die wichtigsten Informationen und Vorschriften rund um das Thema Minijob finden Sie hier auf Jobrecht.de
Das Wichtigste in Kürze
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die die monatliche Grenze von 450 Euro nicht überschreiten darf. Eine andere Art des Minijobs ist die kurzfristige Beschäftigung mit einer maximalen Dauer von 70 Tagen im Jahr.
Minijob – wie viele Stunden?
Wie viele Stunden ein Minijobber arbeiten kann ist vom Lohn abhängig. Es dürfen entsprechend nur so viele Stunden geleistet werden, bis die Grenze von 450 Euro erreicht ist. Beim aktuellen Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde ergibt das 47,368 Stunden pro Monat.
Wer darf auf 450 Euro Basis arbeiten?
Grundsätzlich darf jeder ab einem Alter von 15 Jahren einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Es kann allerdings Einschränkungen in Bezug auf die zu leistende Stundenanzahl geben, sollten Minijobber minderjährig oder Bezieher von Arbeitslosengeld sein.
Minijob Rechner
Mit dem nachfolgenden Minijob Rechner können Sie sowohl das Einkommen (insbesondere wenn der Arbeitnehmer nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit ist) als auch die Abgaben für den Arbeitgeber ausrechnen.
Abgaben für den 450 Euro Job
Beim 450 Euro Job handelt es sich für den Arbeitnehmer grundsätzlich um eine abgabenfreie Tätigkeit. Es werden also weder Beiträge zur Sozialversicherung noch Lohnsteuer einbehalten. Lediglich der Arbeitgeber muss Beiträge an die Minijob-Zentrale abführen. Diese sind seit 01.01.2021 (im gewerblichen Bereich):
Abgabenart | vom Bruttolohn |
Pauschale zur Krankenversicherung Wenn Arbeitnehmer entweder gar nicht krankenversichert ist oder der privaten Krankenversicherung angehört | 13,00 % |
Pauschale zur Rentenversicherung | 15,00 % |
Beitragsanteil Minijobber bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung | 3,60 % |
Umlage U1 Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit | 0,9 % |
Umlage U2 Aufwendungen des Arbeitgebers bei Schwangerschaft | 0,39 % |
Insolvenzgeldumlage (U3) an die Minijob-Zentrale zu entrichten (vorher Berufsgenossenschaften) | 0,12 % |
Pauschale Lohnsteuer Wenn Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Diese Pauschale beinhaltet bereits den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. | 2,00 % |
maximale Gesamtbelastung des Arbeitgebers | 35,01 % |

Lohnsteuer bei Minijobs
Die Lohnsteuer im Minijob wird in den meisten Fällen pauschal mit 2% berechnet und vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Der 450 Euro Job ist also für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber wie sieht es mit den Sozialabgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung aus? Welche Abgaben werden für wen fällig?

Überschreiten der 450 Euro Grenze
Was passiert, wenn die Grenze von 450 Euro überschritten wird? Handelt es sich um eine gelegentliche Überschreitung hat das keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Beschäftigung als Minijob. Dabei ist die Berücksichtigung der als gelegentlich geltenden Zeiträume wichtig.

Mehrfachbeschäftigung
Mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben ist grundsätzlich kein Problem. Es gibt aber einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wie sieht es zum Beispiel mit der Obergrenze von 450 Euro aus, darf sie bei mehreren Minijobs überschritten werden? Und darf ein 450 Euro Job zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden?

Steuerfreie Zuschüsse
Zahlt der Arbeitgeber zum Lohn steuerfreie Zuschüsse an Minijobber, werden diese nicht zum Verdienst gerechnet und unterliegen demnach keinen steuerlichen Abgaben. Anders sieht es allerdings mit Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus.
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