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Arbeitszeitkonten bei Minijobs – 450 Euro Jobs

Grundsätzlich dienen 450 Euro Jobs der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, was aber Arbeitszeitkonten bzw. Wertguthaben nicht ausschließt. Es kann also durchaus ein fester monatlicher Betrag für das Entgelt vereinbart werden, der aber nicht jeden Monat sondern in der Summe abgearbeitet wird.

Die Beiträge an die Bundesknappschaft werden in diesem Fall aber nicht auf den festen monatlichen Entgeltbetrag abgeführt sondern auf den Betrag, auf den der Arbeitnehmer einen Anspruch hat. Hier greift also wieder das Entstehungsprinzip.

Beispiel:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren ein festes monatliches Entgelt von 351 Euro, bei einem Stundenlohn von 9,75 Euro. Damit müsste der Arbeitnehmer 36 Stunden im Monat arbeiten, um das Soll zu erfüllen. Gleichzeitig einigen sich beide, dass wenn weniger Stunden gearbeitet würde, dies in den anderen Monaten ausgeglichen wird.

Nun hat der Arbeitnehmer anstatt der 36 Stunden im Februar 45 Stunden gearbeitet. Die Auszahlung bleibt aber weiterhin bei 351 Euro, da die 9 zusätzlichen Stunden vereinbarungsgemäß in den folgenden Monaten ausgeglichen werden sollen.

Sozialversicherungsrechtlich steht aber dem Arbeitnehmer für den Monat Februar eine Vergütung von 45 Stunden zu, also 438,75 Euro. Dieser Betrag unterliegt auch der Beitragsberechnung für die Minijob Zentrale.

Beitragsabrechnung für Februar BetragBelastung
monatliches Entgelt des Angestellten
tatsächlich ausgezahltes Arbeitsentgelt
 351,00 Euro
sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt
rechtlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, unabhängig
davon, was ausgezahlt wurde. Daher müssen Beiträge auf diesen
Betrag geleistet werden.
 438,75 Euro
Pauschale zur Krankenversicherung
13,00%
57,04 Euro 
Pauschale zur Rentenversicherung
15,00%
 65,81 Euro 
Umlage U1
0,90%
 3,95 Euro 
Umlage U2
0,19%
 0,83 Euro 
Insolvenzgeldumlage
0,06%
 0,26 Euro 
Pauschale Lohnsteuer
2,00%
 8,78 Euro 
Abgaben Gesamt 136,67 Euro 
Gesamtbelastung des Arbeitgebers  575,42 Euro

Titelbild: Ralf Geithe/ shutterstock.com