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Einmalzahlungen beim 450 Euro Job

Sind beim 450 Euro Job Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld vorgesehen, die tarifvertraglichen Vereinbarungen oder dem Gewohnheitsrecht im Unternehmen gezahlt werden, so gilt hier nicht das Entstehungsprinzip sondern das Zuflussprinzip.

Beispiel:
Der Arbeitnehmer arbeitet für ein monatliches Entgelt von 380 Euro und erhält zusätzlich ein tarifvertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld in Höhe von 190 Euro, welches im November ausgezahlt wird. Damit würde er im November die 450 Euro Grenze übersteigen. Da man aber vom regelmäßigen Einkommen ausgeht, wird folgendermaßen gerechnet:

Ermittlung des durchschnittlichen ArbeitsentgeltsBetrag
monatliches Arbeitsentgelt (360 Euro x 12 Monate)4.320,00 Euro
Weihnachtsgeld im November180,00 Euro
Jahresarbeitsentgelt gesamt4.500,00 Euro
regelmäßiges Einkommen
1/12 des Jahresarbeitsentgelts
375,00 Euro

Da das regelmäßige Arbeitsentgelt bei 375,00 Euro liegt und somit die 450 Euro Grenze nicht übersteigt, bleibt die Tätigkeit weiterhin als Minijob versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss aber dennoch für November die Beiträge auf 540 Euro leisten, womit sich folgende Belastung ergibt:

 Beitragsabrechnung für November BetragBelastung
monatliches Einkommen des Angestellten 360,00 Euro
Weihnachtsgeld 180,00 Euro
Gesamteinkommen des Angestellten 540,00 Euro
Pauschale zur Krankenversicherung
13,00%
70,20 Euro 
Pauschale zur Rentenversicherung
15,00%
 81,00 Euro 
Umlage U1
0,90%
 4,86 Euro 
Umlage U2
0,19%
 1,03 Euro 
Insolvenzgeldumlage
0,06%
 0,32 Euro 
Pauschale Lohnsteuer
2,00%
 10,80 Euro 
Abgaben Gesamt 168,21 Euro 
Gesamtbelastung des Arbeitgebers  708,21 Euro

Titelbild: Mali lucky/ shutterstock.com