Zum Inhalt springen

Minijob im Privathaushalt – Haushaltsscheck

Wird ein 450 Euro Job in einem Privathaushalt ausgeführt, so gibt es ein paar Unterschiede im Vergleich zu gewerblichen Minijobbern.

Der Arbeitgeber muss in jedem Fall eine natürliche Person sein (keine GmbH etc.) und es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die sonst auch von Familienmitgliedern ausgeführt würde (haushaltsnahe Dienstleistungen). Hierzu zählt beispielsweise die Tätigkeit als Haushaltshilfe, Reinigungskraft, Gartenpflege und Ähnliches.

Im Vergleich zum gewerblichen 450 Euro Job sind die Beiträge des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale deutlich geringer und belaufen sich auf:

Kosten und Abgaben

Abgabenartvom Bruttolohn
Pauschale zur Krankenversicherung
Wenn Arbeitnehmer entweder gar nicht krankenversichert ist oder der privaten Krankenversicherung angehört
5,00 %
Pauschale zur Rentenversicherung5,00 %
Umlagen
zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit um Mutterschaft
1,09 %
Gesetzliche Unfallversicherung
direkt an die MInijob-Zentrale abzuführen
1,60 %
Pauschale Lohnsteuer
Wenn Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Diese Pauschale beinhaltet bereits den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
2,00 %
maximale Gesamtbelastung des Arbeitgebers14,27 %

Beispielrechnung für die Arbeitgeber Belastung beim 450 Euro Job im Privathaushalt

Die Arbeitnehmerin ist als Reinigungshilfe und Bügelkraft beschäftigt und arbeitet monatlich 30 Stunden zu je 10 Euro pro Stunde. Damit hat sie ein monatliches Einkommen von 300 Euro. Auf die Lohnsteuer nach Lohnsteuermerkmalen derArbeitnehmerin hat der Arbeitgeber verzichtet und versteuert damit 2% pauschal, womit sich folgende Arbeitgeber Belastung ergibt:

BetragBelastung
Einkommen des Angestellten 300,00 Euro
Pauschale zur Krankenversicherung15,00 Euro 
Pauschale zur Rentenversicherung 15,00 Euro 
Umlagen 3,27 Euro 
Gesetzliche Unfallversicherung 4,80 Euro 
Pauschale Lohnsteuer 6,00 Euro 
Abgaben Gesamt 44,07 Euro 
Gesamtbelastung des Arbeitgebers  344,07 Euro

Die Anmeldung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Privathaushalt läuft über das sog. Haushaltsscheckverfahren. Dies ist eine vereinfachte Form zur Anmeldung von Beschäftigten, die nur für Privathaushalte gilt. Gleichzeitig muss der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilt werden, die die o.g. Abgaben zweimal jährlich, jeweils zum 15.01. und 15.07. einzieht.

Lohnsteuer beim Minijob im Privathaushalt

Wie bei gewerblichen 450 Euro Jobbern hat auch hier der Arbeitgeber ein Wahlrecht, ob er das Entgelt über die Lohnsteuerkarte oder über die Pauschale von 2% der Lohnsteuer unterzieht. Wird die pauschale Form gewählt, so muss das aus dem 450 Euro Job im Privathaushalt resultierende Einkommen nicht mehr der Einkommensteuerveranlagung unterzogen werden.

Beitrag zur Krankenversicherung beim Haushaltsscheck

Wie bei gewerblichen Minijobbern wird auch der Beitrag zur Krankenversicherung als Pauschale durch den Arbeitgeber gezahlt und beträgt 5%. Ist der Arbeitnehmer im Privathaushalt aber entweder gar nicht krankenversichert oder gehört der privaten Krankenversicherung an, so entfällt dieser pauschale Beitrag.

Beitrag zur Rentenversicherung beim Haushaltsscheck

Auch Minijobber in Privathaushalten können auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und Beiträge einzahlen. Hierzu müssen sie den Arbeitgeberbeitrag von 5% bis auf 19,9% aufstocken, wobei der Mindestbetrag von 30,85 Euro eingehalten werden muss. Dieser basiert auf der Mindestbemessungsgrundlage von 155 Euro nach § 163 Abs. 6 SGB VI (155 Euro x 19,9% = 30,85 Euro)

Unfallversicherung

Anders als gewerbliche Arbeitnehmer, gehören Privathaushalte keiner Berufsgenossenschaft oder anderen Unfallversicherungsträgern an. Aus diesem Grunde wird der Beitrag zur Unfallversicherung (1,6%) direkt im Haushaltsscheckverfahren abgegolten und direkt von der Minijob Zentrale eingezogen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet.

Steuerlicher Vorteil für den Arbeitgeber

Mit den 450 Euro Jobs in Privathaushalten hat der Gesetzgeber zusätzlich einen Anreiz geschaffen, Angestellte in Privathaushalten aufzunehmen. Im Rahmen seiner Steuererklärung kann der Arbeitgeber 20% der Aufwendungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen, maximal 510 Euro jährlich, direkt von der Steuerschuld abziehen.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Minijob im Privathaushalt?

Übt man einen Minijob im Privathaushalt aus, handelt es sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die sonst von Familienmitgliedern ausgeführt würden.

Kann ich als Privatperson jemanden geringfügig beschäftigen?

Ja, das ist möglich. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall eine natürliche Person sein und die Beschäftigung über das Haushaltsscheckverfahren an die Minijob-Zentrale melden. Die zu zahlenden Abgaben fallen für private Arbeitgeber deutlich geringer aus als bei gewerblichen Minijobs.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Putzfrau einstellen will?

Zu beachten ist, dass die Beschäftigung an die Minijob-Zentrale gemeldet werden muss. Die damit einhergehenden Abgaben, die Arbeitgeber zahlen müssen, werden zweimal jährlich von der Minijob-Zentrale eingezogen.

Titelbild: Daniel Jedzura/ shutterstock.com