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Unfallversicherung

Wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auch, so müssen auch die Minijobber zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Da hierfür aber die Minijob Zentrale (Bundesknappschaft in Essen) nicht zuständig ist, sind die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Landesverband zu informieren.

Das Wichtigste in Kürze

Was kostet die Unfallversicherung für Minijobber?

Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt für Minijobber 1,6% des Arbeitsentgelts.

Wer zahlt bei Unfall im Nebenjob?

Da eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht werden die Kosten bei einem Arbeitsunfall im Nebenjob durch diese übernommen.

Anders als beim Haushaltscheckverfahren für geringfügig entlohne Arbeitnehmer in Privathaushalten, bei denen die Minijob Zentrale den Beitrag mit 1,6% direkt einzieht, muss hier zusätzlich eine separate Meldung an den zuständigen Unfallträger erfolgen. Dies geschieht zusammen mit den übrigen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, im jährlichen Lohnnachweis. Sind keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Betrieb vorhanden, so müssen nur die Minijobber gemeldet werden.

Durch die Mitgliedschaft in der gesetzliche Unfallversicherung genießen auch Minijobber vollständigen Unfallschutz bei z.B. Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen oder deren Folgen, Wegeunfällen etc.. aus der Unfallkasse. Die gesetzliche Unfallversicherung kümmert sich um die Versorgung sowie Rehabilitation und leistet, im schlimmsten Fall, bei einer aus dem 450 Euro Job resultierenden Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente.