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Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Qualifiziertes Arbeitszeugnis – Arbeitnehmer Bewertung

Das qualifizierte Zeugnis bezieht die Umstände ein, die das einfache Zeugnis ausklammert. Nach § 109 Absatz 1 Satz 3 Gewerbeordnung kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sich die Angaben auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken. Es soll – anders als das einfache Arbeitszeugnis – die Art und Weise der Leistungs- und Pflichterfüllung sowie das übrige Verhalten charakterisieren und beurteilen und damit einen umfassenden Überblick über sämtliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses liefern. Die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben, sind dagegen nur auf besonderen Wunsch des Arbeitnehmers in das Zeugnis aufzunehmen.

Leistungen des Arbeitnehmers

Das Zeugnis muss erkennen lassen, wie die Arbeitsleistungen bewertet werden. Hierzu zählen ebenfalls die Arbeitsbereitschaft und die Befähigung des Arbeitnehmers, womit insbesondere seine Fachkenntnisse und intellektuellen Fertigkeiten, seine allgemeine Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung angesprochen sind. Auch Arbeitserfolge, die der Arbeitnehmer erzielt hat, müssen bei der Leistungsbeurteilung Erwähnung finden.

Verhalten und Führung des Arbeitnehmers

Hatte der Arbeitnehmer Leitungsverantwortung inne, muss das Zeugnis würdigen, in welcher Weise er von seiner Führungskompetenz Gebrauch gemacht hat und namentlich wie zufrieden ihm unterstellte Mitarbeiter damit waren. Überdies ist sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und gleichgestellten Kollegen zu beurteilen. Weitere persönliche Gesichtspunkte und Bezüge, die Rückschlüsse auf sein Sozialverhalten zulassen, sollten in die Beurteilung einfließen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis Aufbau

Im Allgemeinen folgt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis im Aufbau folgendem Muster:

  • persönliche Angaben
  • Art und Dauer der Beschäftigung
  • Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben und Verantwortungsbereich)
  • Beurteilung der Leistungen und Arbeitsresultate
  • Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Schluss- und Dankesformel
  • Datum und Unterschrift

Beispielhafte Formulierungen für Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

Die Tätigkeitsbeschreibung sollte ausführlich auf Art und Umfang der erledigten Aufgaben eingehen und den arbeitsvertraglich vereinbarten Verantwortungsbereich skizzieren. Daran schließt sich gewöhnlich wenigstens je ein Satz zu der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung an. Die Leistungsbeurteilung könnte der folgenden Formulierung folgen:

  • „Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
  • Eine entsprechende Beurteilung im Führungs- und Verhaltensbereich wäre etwa:
  • „Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.“

Schluss- und Dankesformel

Ob das Arbeitszeugnis obligatorisch mit einer Schluss- und Dankesformel abzuschließen ist, war in der Vergangenheit streitig.

Eine derartige Schlussformel kann zum Beispiel lauten:

„Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn X außerordentlich. Für seine Zukunft wünschen wir ihm beruflich und privat alles Gute.“

Das Bundesarbeitsgericht hat in grundsätzlicher Weise geurteilt, dass der Anspruch auf eine solche Schluss- und Wunschformel nicht besteht. Nach Dafürhalten des Bundesarbeitsgerichts ist dem Fehlen einer solchen Abschlusswendung keine für den Arbeitnehmer ungünstige Wertung zu entnehmen.

Die Formel habe weder Bezug zur Leistung des Arbeitnehmers noch zu seinem sonstigen Verhalten und sei daher nicht vom Gesetz verlangt (vgl. den Wortlaut in § 109 Absatz 1 Satz 3 Gewerbeordnung).

Dieser Rechtsauffassung wird man entgegenhalten müssen, dass die Praxis durchaus an der üblichen Schluss- und Dankesformel festhält. Daraus folgt, dass ihr Fehlen im Einzelfall ohne weiteres als indirekter Fingerzeig verstanden werden kann, dem ein negativer Aussagewert zuzuschreiben ist.

Wenngleich die Rechtsprechung den Anspruch auf die Schlussformel verneint, sollte der Arbeitnehmer daher im wohlverstandenen Eigeninteresse bei der Zeugniserteilung auf Beachtung der üblichen Handhabung bestehen. Dies wird umso eher erreichbar sein, je besser die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Soll es etwa durch Aufhebungsvertrag sein Ende finden, wird eine Schlussformel eher durchsetzbar sein als im Falle einer außerordentlichen Kündigung.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis kurz zusammengefasst

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis findet die Beurteilung von Arbeitsleistung, Pflichterfüllung und Verhalten des Arbeitnehmers statt. Dem gegenüber steht das einfache Arbeitszeugnis, das keine Beurteilung beinhaltet.

Wie sieht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält die persönlichen Angaben, Art und Dauer der Beschäftigung sowie eine genaue Tätigkeitsbeschreibung. Darauf folgen die Leistungsbeurteilung sowie die Bewertung des Verhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Das Zeugnis endet mit einer Schluss- und Dankesformel, dem aktuellen Datum und der Unterschrift des Arbeitgebers.

Wann Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zum Zeitpunkt des Austritts aus dem Unternehmen, er muss es allerdings explizit einfordern.

Titelbild: fizkes – shutterstock.com

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