Neben dem klassischen Erholungsurlaub nach § 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) gibt es den sogenannten Sonderurlaub. Dieser Sonderurlaub steht dem Arbeitnehmer nur in bestimmten Sonderfällen (z.B. Umzug, Hochzeit, Todesfall etc.) zu und durchbricht das Prinzip „Ohne Arbeit kein Geld“. In den meisten Fällen wird der Lohn weitergezahlt, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Wird das Gehalt hingegen um die versäumte Zeit gekürzt, so spricht man von einer Freistellung.
Sonderurlaub und Erholungsurlaub bestehen unabhängig und dürfen nicht „miteinander verrechnet“ werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Recht auf Sonderurlaub haben, wie Sie diesen erwirken und in welchen konkreten Situationen das Arbeitsrecht davon ausgeht, dass eine Gewährung des Sonderurlaubes zwingend erforderlich ist.
Inhaltsverzeichnis
Wann spricht man von bezahltem Sonderurlaub?
Arbeitnehmer können einen Anspruch auf Sonderurlaub haben, wenn bestimmte Ereignisse die Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordern. Allgemein gilt, dass Sie der Arbeit fernbleiben dürfen, wenn es Ihnen das Arbeiten aufgrund von außergewöhnlichen Umständen unzumutbar ist. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Sonderurlaub in § 616 BGB.
Wie lange Sie Sonderurlaub in Anspruch nehmen können, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht gesetzlich normiert. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Sonderurlaub nur auf einen Zeitraum von wenigen Tagen erstrecken kann.
§ 616 BGB ist lediglich eine Auffangnorm, die greift, wenn der Sonderurlaub nicht schon aus einem anderen Grund zu gewähren ist. Vorrangige Regelungen zum Sonderurlaub können in
- Spezielle Gesetzen
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverträgen
- Arbeitsverträgen
vereinbart werden.
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub?
Damit Sie einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben, müssen nach § 616 BGB drei grundlegende Voraussetzungen vorliegen: Der Arbeitnehmer muss verhindert sein. Diese Verhinderung muss dabei
- unverschuldet
- vorübergehend und
- aus persönlichen Gründen
bestehen. Das bedeutet, dass die Verhinderung nicht durch den Arbeitnehmer selbst herbeigeführt worden sein darf. Außerdem ist vom Gesetz nur ein relativ kleiner Zeitraum erfasst. Die Länge des Sonderurlaubs darf im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses nur unwesentlich sein. Zuletzt bedarf es einem wichtigen, persönlichen Grund. Was ein solcher Grund sein kann, erfahren Sie gleich.
Freistellung – Beispiele für nicht bezahlten Sonderurlaub:
Sollten die Voraussetzungen des bezahlten Sonderurlaubs nicht vorliegen, so spricht man von einer Freistellung. In dieser Zeit dürfen Sie als Arbeitnehmer zwar der Arbeit fernbleiben, werden jedoch nicht bezahlt. Unbezahlter Sonderurlaub steht Ihnen in folgenden, beispielhaften Fällen zu:
- Ihr Kind ist über einen längeren Zeitraum erkrankt und muss betreut werden.
- Sie möchten an der Abschlussfeier Ihres Kindes teilnehmen oder anderen Familienfeiern beiwohnen.
- Die Verkehrslage erschwert Ihren Arbeitsweg erheblich (ohne das Erscheinen unmöglich zu machen).
Sonderurlaub anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Selbst dann, wenn die Voraussetzungen für den Sonderurlaub vorliegen, dürfen Sie nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Sonderurlaub anmelden und einen Nachweis für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorlegen. Ein Beispiel:
Sie möchten Ihre Lebensgefährtin heiraten und benötigen für den Tag der standesamtlichen Eheschließung einen Tag Sonderurlaub.
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und teilen Sie ihm Ihr Begehren mit.
- Legen Sie gleichzeitig einen entsprechenden Nachweis vor (hier: ein Schreiben des Standesamts aus dem der Termin und Ihre persönlichen Daten hervorgehen).
- In der Regel wird Ihnen dann der Sonderurlaub gewährt.
Prüfen Sie Ihren Arbeits- und/oder Tarifvertrag im Voraus. Häufig werden dort spezielle Regelungen zu Art und Umfang des Sonderurlaubsanspruchs getroffen. Diese haben – sofern sie zulässig sind – Vorrang vor dem Gesetz.
Dadurch, dass § 616 BGB so allgemein formuliert ist, kann der Sonderurlaub in den unterschiedlichsten Situationen zutreffend sein. Eine abschließende Aufzählung aller Fälle ist damit unmöglich. Nach der ständigen Rechtsprechung gibt es jedoch einige Konstellationen, in welchen ein Anspruch auf Sonderurlaub regelmäßig anzunehmen ist:
Sonderurlaub bei Umzug
Ein Umzug ist zeit- und arbeitsintensiv. Unter zwei Voraussetzungen muss der Arbeitgeber tatsächlich einen Sonderurlaub für den Umzug genehmigen:
- Der Umzug ist durch betriebliche Umstände notwendig.
- Der Umzug kann nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden. In der Regel bekommen Arbeitnehmer für einen normalen Umzug einen Tag Sonderurlaub. Liegt der neue Wohnort sehr weit entfernt, so können auch mehrere Tage bewilligt werden.
Bei einem rein privaten Umzug entfällt der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub. Sonderbestimmungen bezüglich Sonderurlaub für Umzug können sich vertraglich aus Arbeits- / Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Sonderurlaub Todesfall / Beerdigung
Verstirbt ein naher Angehöriger, kann das ein Grund für das Gewähren von Sonderurlaub sein. Nahe Angehörige sind in diesem Kontext:
- Ehepartner / Lebensgefährte / Lebenspartner
- Kind / Adoptivkind / Stiefkind / Pflegekind
- Eltern und Schwiegereltern
- Geschwister
Zumeist wird der Sonderurlaub gewährt, um an der Beerdigung teilnehmen zu können. Für den Fall, dass der Ehepartner gestorben ist, erweitert sich der Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall von einem Tag auf bis zu drei Tage. Sollte der Verstorbene ein naher Angehöriger sein, der mit Ihnen im Haushalt gelebt hat (aber nicht Ihr Ehepartner war), dann besteht ein Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub.
Sonderurlaub Hochzeit
Sonderurlaub für die eigene Hochzeit ist ebenfalls möglich. Dieser Sonderurlaub erstreckt sich jedoch nur auf einen Tag. Sonderurlaub, um der Hochzeit eines Freundes beizuwohnen, gibt es nicht. Dementsprechend haben auf einer Hochzeit nur diejenigen, die auch heiraten, einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.
Sonderurlaub Geburt
Die Frage nach Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes stellt sich nur für den Vater des Kindes. Es ist entscheidend, ob es sich bei dem Kind um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Nach § 616 BGB besteht der Anspruch auf Sonderurlaub für die Geburt nur für den Vater eines ehelichen Kindes. Wie lange dieser Sonderurlaub bei Geburt gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel steht Ihnen ein Tag bezahlter Sonderurlaub zu.
Väter von unehelichen Kindern können jedoch trotzdem eine Freistellung / unbezahlten Sonderurlaub beantragen.
Sonderurlaub Kinderbetreuung – Sonderfall
Sollte Ihr betreuungsbedürftiges Kind nicht wie gewohnt betreut werden können – beispielsweise, weil Schule oder Kindergarten geschlossen haben – kann Ihnen das Recht zustehen, bezahlt zu Hause zu bleiben und das Kind zu betreuen. Gleiches gilt für den Fall, dass das Kind erkrankt ist (dazu gleich in einem gesonderten Punkt mehr). Andere Betreuungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein. Es gilt:
- Jünger als 12 Jahre: Betreuungsbedürftigkeit liegt unproblematisch vor
- Älter als 12 Jahre: Höher Anforderungen an die Notwendigkeit der Betreuung.
Bei der Abwägung kommt es auf den Einzelfall an. Warum muss das Kind betreut werden (Krankheit > Schulausfall)? Wie alt ist das Kind (unter 12 > über 12)? Welche alternativen Betreuungsformen wären denkbar (Betreuung durch Fremde unangemessener als Betreuung durch Großeltern)?
Sonderurlaub Arztbesuch / Operationen
Sollten Sie keinen Einfluss auf die Terminierung nehmen können oder es sonst zu unbillig langen Wartezeiten kommen, kann sich Sonderurlaub wegen eines Arztbesuches ergeben. Sollten Sie jedoch einen Termin freiwillig so wählen, dass er in Ihre Arbeitszeit fällt, so ist ein Anspruch auf Sonderurlaub ausgeschlossen.
Operationen sind so lange Grund für Sonderurlaub, als dass sie zur Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind. Sonderurlaub besteht also nicht, wenn:
- Es sich um Schönheitsoperationen handelt (z.B. Nasenoperation).
- Eine Kurzsichtigkeit behoben wird, die nicht die Arbeitsleistung beeinträchtigt (vgl. Arbeitsgericht Frankfurt).
Sollten Sie beispielsweise als Maler arbeiten und Sie müssen sich einer Operation in Folge eines Armbruchs unterziehen, so haben Sie das Recht auf Sonderurlaub. Mit einem gebrochenen Arm können Sie Ihre Arbeit nicht verrichten.
Sonderurlaub für Staatsbürgerliche Pflichten: freiwillige Feuerwehr, THW, Schöffendienst
Auch wer den Schöffendienst wahrnehmen muss, kann bezahlten Sonderurlaub gewährt bekommen. Ebenso bestimmt das Katastrophenschutzgesetz, Zivilschutzgesetz usw. Einsätze des THW, der freiwilligen Feuerwehr oder ähnlicher Einrichtungen, die ein öffentliches Interesse wahrnehmen, dass den Mitgliedern für den Einsatz Sonderurlaub gewährt wird. Auch erforderliche Fortbildungen zählen zum Sonderurlaub.
Sonderurlaub Erkrankte Angehörige (speziell Kinder)
Damit ein Sonderurlaub für die Pflege eines kranken Kindes nach § 616 BGB vorliegen kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Das Kind ist derart erkrankt, dass es gepflegt werden muss
- Das Kind ist nicht älter als 8 Jahre (andernfalls höhere Anforderungen)
- Das Kind lebt im Haushalt
- Die Pflege kann nicht durch eine andere Person übernommen werden
Außerdem benötigen Sie die ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit. Sonderurlaub für ein erkranktes Kind erstreckt sich maximal auf fünf Tage. Danach kann lediglich unbezahlter Sonderurlaub in Anspruch genommen werden.
Sonderurlaub bei Gerichtsterminen oder Behördengängen
Sollten Sie als Zeuge oder Prozessbeteiligter zu einem Gerichtstermin geladen werden, so haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub. Wie lange Sie der Arbeit fernbleiben dürfen, hängt maßgeblich von der Entfernung des Gerichts und der Dauer der Verhandlung ab.
Behördengänge begründen immer dann Sonderurlaub, wenn Sie zu einem Termin geladen werden, den Sie nicht beeinflussen können. Die Beantragung eines neuen Reisepasses ist beispielsweise kein Grund für Sonderurlaub, da Sie diese auch in Ihrer Freizeit anstoßen könnten.
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