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Urlaubsgeld – Anspruch, Berechnung, Besteuerung

Strand und Geld

In vielen Unternehmen erhalten Beschäftigte sogenanntes Urlaubsgeld. Diese Sonderzahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wird, wie das Weihnachtsgeld auch, als 13. oder 14. Monatsgehalt bezeichnet. Doch was ist Urlaubsgeld eigentlich? Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung? Wie hoch fällt das Urlaubsgeld aus? Und wie wird es steuerlich behandelt?

Was ist Urlaubsgeld?

Unter Urlaubsgeld versteht man eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt wird. Üblicherweise wird das Urlaubsgeld wie das Weihnachtsgeld einmal jährlich ausbezahlt und soll den Beschäftigten ermöglichen, ohne finanzielle Sorgen eine Urlaubsreise antreten zu können.

Das Urlaubsgeld ist also eine zusätzliche wertschätzende Anerkennung für den Arbeitnehmer, der von dieser Sonderzahlung in besonderem Maße profitiert.

Abgrenzung zu Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung

Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt oder der Urlaubsabgeltung. Unter dem Urlaubsentgelt versteht man die Lohnfortzahlung des normalen Gehalts während des Urlaubs, die in § 11 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) geregelt ist. Die Urlaubsabgeltung wiederum meint die Pflicht des Arbeitgebers, den nicht genommenen Urlaub eines Arbeitnehmers bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszugleichen.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein gesetzlicher Urlaubsgeld Anspruch ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Die Zahlung von Urlaubsgeld durch den Arbeitgeber erfolgt freiwillig ohne Pflicht. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann nur dann vom Arbeitnehmer eingefordert werden, wenn die Sonderzahlung in einem Tarifvertrag, einem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vertraglich vereinbart wurde.

Eine Ausnahme stellt das Gewohnheitsrecht dar. Demnach hat ein Arbeitnehmer dann einen gewohnheitsrechtlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber es drei Jahre in Folge freiwillig bezahlt hat. Diese sogenannte betriebliche Übung ist allerdings nicht gesetzlich verankert.

Lesetipp: Urlaubsanspruch

Dürfen Arbeitnehmer beim Urlaubsgeld unterschiedlich behandelt werden?

Erhält ein Mitarbeiter in einem Betrieb Urlaubsgeld, haben alle anderen Mitarbeiter auch einen Anspruch auf die Zahlung. Das gebietet der gesetzlich verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz.

Allerdings gibt es auch von dieser Regelung Ausnahmen. Beispielsweise darf ein Arbeitgeber einer bestimmten Abteilung als besondere Anerkennung für ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt oder eine sonstige Leistung Urlaubsgeld gewähren, andere Abteilungen aber außen vor lassen, solange der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der vom Urlaubsgeld profitierenden Abteilung eingehalten wird.

Urlaubsgeld bei Minijob

In Anlehnung an den Gleichbehandlungsgrundsatz können auch Arbeitnehmer im Minijob Urlaubsgeld bekommen. Auch sie haben zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung, müssen diese aber erhalten, wenn andere Mitarbeiter im Unternehmen Urlaubsgeld bekommen.

Urlaubsgeld berechnen

Da ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld fehlt, kann pauschal nicht gesagt werden, wie man Urlaubsgeld berechnen kann. Die Urlaubsgeld Höhe und demzufolge auch die Berechnung hängen von den jeweils zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen ab.

In tariflichen Arbeitsverträgen ist meist ein bestimmter Betrag an Urlaubsgeld pro tariflichem Urlaubstag vorgesehen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, erhält in der Regel ein reduziertes Urlaubsgeld.

Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?

Einheitliche Vorgaben dazu, wann Urlaubsgeld ausgezahlt wird, gibt es nicht. Analog zum Weihnachtgeld, welches meist im November oder Dezember ausgezahlt wird, erfolgt die Urlaubsgeld Auszahlung in der Regel im Juni oder Juli, also zur Urlaubszeit im Sommer.

Wie wird Urlaubsgeld versteuert?

Urlaubsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wie genau die Sonderzahlung besteuert wird, hängt aber davon ab, wie sie ausbezahlt wird. Wird sie monatlich zum normalen Gehalt ausbezahlt, zählt sie als laufender Arbeitslohn und wird auch als solcher besteuert. Zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld hingegen einmal jährlich als Einmalzahlung, spricht man von einem sogenannten sonstigen Bezug, der steuerlich mit einer speziellen Formel berechnet wird.

Bei Minijobbern zählt Urlaubsgeld rechtlich zum Gehalt und muss versteuert werden, wenn der Arbeitnehmer mit dem Urlaubsgeld auf durchschnittlich mehr als 520 € monatliches Einkommen kommt.

Muss Urlaubsgeld bei Kündigung oder Krankheit zurückgezahlt werden?

Ob Urlaubsgeld bei Krankheit oder Kündigung anteilig zurückgezahlt werden muss bzw. dem Arbeitnehmer trotzdem zusteht, muss im Einzelfall ein Gericht entscheiden, da es hier keine gesetzlichen Vorgaben gibt.

Sogenannte Rückforderungsklauseln können einen Arbeitgeber aber dahingehend absichern, dass sie bereits gezahltes Urlaubsgeld bei einer Kündigung zurückfordern können. Allerdings sind auch diese Klauseln nicht immer gültig. Im Zweifelsfall muss juristischer Rat eingeholt werden, um die Streitfrage abschließend klären zu können.

Titelbild: Sergey Novikov / shutterstock.com

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